Umwidmung: Buchkirchen siegt in letzter Instanz
BUCHKIRCHEN. Im Streit mit dem Land Oberösterreich um die Umwidmung einer 2,3 Hektar großen Fläche zu Mischbaugebiet hat Buchkirchen nun vom Landesverwaltungsgericht recht bekommen.
Damit steht den Plänen, auf dem Areal nördlich des Spar-Marktes neue Betriebe anzusiedeln, nun nichts mehr im Wege. Wie berichtet hatte das Land die Umwidmung im April abgelehnt. Begründung war der Verkehr: Die sogenannte "Obi-Kreuzung" bei der Autobahnauf- und -abfahrt Wels-Nord sei ohnehin schon überlastet. Neue Betriebe in Buchkirchen würden die Situation weiter verschlimmern.