Partner vergiftet: Niederösterreicherin (32) bestritt Mordversuche
KORNEUBURG. Unter regem Medieninteresse hat am Dienstag am Landesgericht Korneuburg ein für fünf Tage anberaumter Schwurprozess um zweifachen Mordversuch begonnen.
Eine 32-Jährige soll 2022 im Bezirk Gänserndorf ihren damaligen Lebensgefährten vergiftet haben, der in der Folge fast erblindete. Später dürfte sie ihm mit Schlafmittel versetzte Muffins gegeben und Schnitte am Unterarm zugefügt haben. Die Angeklagte bekannte sich teilschuldig, bestritt aber die Mordversuche.
Beinahe erblindet
Die Niederösterreicherin soll zunächst am 8. Juli 2022 ihrem damaligen Partner bei einer Feier Methanol und psilocybinhaltige Pilze (Magic Mushrooms) in einem Getränk verabreicht haben. Der 42-Jährige wurde daraufhin fast blind und erlitt eine Methanolvergiftung. Der Tod sei nur durch eine intensivmedizinische Therapie mit Vornahme einer Blutwäsche verhindert worden, betonte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsvortrag. Generell mute das Handeln der Beschuldigten "fast einzigartig" an in Hinblick auf Manipulation und Kaltblütigkeit.
Wieder "nur knapp" überlebt
Zu einem weiteren Mordversuch soll es in der Nacht auf den 3. November 2022 gekommen sein. Nach dem Verzehr von Muffins und Tabletten - verabreicht wurden ihm auf diese Weise größere Mengen der Medikamente Rohypnol und Sirdalud - wurde der 42-Jährige mit Schnittverletzungen am Unterarm ins Krankenhaus gebracht. Die Angeklagte soll behauptet haben, dass der Mann einen Suizidversuch unternommen habe. Tatsächlich soll sie ihm die Wunden zugefügt haben. Der Zustand des Opfers war jedenfalls abermals prekär. Nur durch rasche medizinische Versorgung und Nicht-Eröffnen der Unterarmschlagader dürfte es beim Mordversuch geblieben sein. Der 42-Jährige überlebte laut Staatsanwältin "neuerlich nur sehr knapp". Als Motiv gilt, dass die Beschuldigte im Testament ihres Lebensgefährten als Alleinerbin eingesetzt war und bei seinem Tod ein Vermögen von rund drei Millionen Euro geerbt hätte.
Mit Bauchverletzungen ins Spital
Erhebungen gegen die 32-Jährige nahmen später ihren Lauf. Mitte Mai 2023 war die Angeklagte dann mit Bauchverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert worden und hatte von einer Messerattacke ihres nunmehrigen Ex-Partners berichtet. Der Mann kam in U-Haft, wurde aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen versuchten Mordes wurde eingestellt. Laut einem Gutachten hätte der 42-Jährige aufgrund seiner massiv beeinträchtigten Sehleistung nicht entsprechend agieren können. Auch weitere Angaben der Beschuldigten waren widersprüchlich. Umfangreiche Ermittlungen ergaben, dass die 32-Jährige den Mordversuch an ihr fingiert haben soll, sich Bauchstiche sowie weitere Verletzungen selbst zugefügt und Spuren präpariert haben dürfte. Die Frau wurde schließlich am 14. Juli des Vorjahres festgenommen.
Weiters wird der Angeklagten vorgeworfen, vor der Kriminalpolizei mehrfach selbst falsch ausgesagt sowie andere Personen - unter anderem auch noch aus der Haft heraus ihre minderjährige Tochter - dazu angestiftet zu haben, unrichtige Behauptungen zu tätigen. Zusätzlich wird ihr die Verleumdung mehrerer Personen angelastet, um ihre Taten zu verheimlichen. Ein Bekannter der 32-Jährigen landete auf diese Weise ebenfalls vorübergehend in Untersuchungshaft. Zu den Vorwürfen der falschen Beweisaussage und der Verleumdung bekannte sich die Angeklagte in weiten Teilen schuldig.
"Kurzschlussreaktion"
Gänzlich anders verhält es sich mit den beiden angelasteten Mordversuchen. Diese stellt die 32-Jährige dezidiert in Abrede, wie Verteidiger Sascha Flatz in seinem Eröffnungsstatement ausführte. In beiden Fällen sei die Rettungskette von der Beschuldigten in Gang gesetzt worden. Zudem sei seine Mandantin in finanzieller Hinsicht in keiner Zwangslage gewesen, wodurch Geldnot als Motiv wegfalle. Die inszenierte Messerattacke an sich selbst sei jedoch eine "dumme Idee" sowie "eine Kurzschlussreaktion" gewesen, konstatierte der Jurist.
Die Niederösterreicherin leidet einem Gutachten zufolge an einer Persönlichkeitsstörung, ist aber zurechnungsfähig. Die Staatsanwaltschaft hat zusätzlich zu einer Strafe die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch beantragt. Der Prozess wird am (morgigen) Mittwoch und Donnerstag fortgesetzt. Weiterer Termin ist der 12. November, ein Urteil ist für 13. November geplant.