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Prozess in Graz: 54-Jähriger von Mordvorwurf freigesprochen

Von nachrichten.at/apa, 15. November 2024, 21:45 Uhr
Der 54-Jährige wurde vom Mordvorwurf freigesprochen. Bild: APA/KARIN ZEHETLEITNER

GRAZ. Ein 54-Jähriger ist am Freitag im Grazer Straflandesgericht vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden.

Laut Staatsanwaltschaft soll er vor 19 Jahren einen Mann nach einem Streit um Geld durch einen Stich ins Herz getötet haben. Er hatte Österreich nach dem Vorfall verlassen und wurde erst 2023 festgenommen. Zwei Tatzeugen boten unterschiedliche Versionen des Geschehens und galten zeitweise selbst als tatverdächtig.

"Wir befinden uns in einem Prozess, in dem nichts klar ist", begann die Verteidigerin ihre Ausführungen. Zuvor hatte die Staatsanwältin den Sachverhalt aus ihrer Sicht geschildert. Sie beschrieb, wie der Georgier von einem Landsmann beschuldigt wurde, ihm in einem Wettcafé Geld gestohlen zu haben. Daraufhin zitierte er den nun 54-Jährigen in eine Wohnung, wo er mit zwei anderen Männern auf "Dito", so sein Spitzname, wartete.

"Wuchtiger Stich ins Herz"

Es kam zu einem Streit zwischen den drei Männern, und das spätere Opfer versetzte dem Beschuldigten mit einem Messer zwei Schnitte. Nach Meinung der Anklägerin verließ der Verdächtige die Wohnung. Im Hof trafen die beiden Männer wieder aufeinander, und da soll der Angeklagte seinem Kontrahenten "einen wuchtigen Stich ins Herz" versetzt haben. Der Schwerstverletzte soll - so ein Zeuge - noch gesagt haben "Dito hat mich gestochen", dann starb er.

"Die Anklage steht auf wackeligen Füßen", war die Verteidigerin überzeugt. Ihr Mandant sei in der Wohnung von zwei Männern bedroht worden und versuchte zu fliehen. "Warum sollte er auf der Straße einen Tötungsversuch unternehmen, wenn er das Messer schon in der Wohnung gehabt hätte?" Tatsache ist, dass kurze Zeit später ein Toter auf der Straße lag und ein blutiges Messer, das laut Gutachter zur Wunde gepasst hätte, in der Wohnung gefunden wurde. Der 54-Jährige sei aber nicht mehr in die Wohnung zurückgegangen, argumentierte die Anwältin.

Der Angeklagte fühlte sich nicht schuldig und gab an, das Opfer sei betrunken gewesen und habe geraucht, als er den Tatort verlassen hatte. Zuvor sei er von ihm mit einem Messer verletzt worden. "Woher hatte er das Messer?", fragte Richterin Angelika Hacker. "Woher soll ich das wissen?", entgegnete der Angeklagte. "Weil Sie in der Wohnung waren", antwortete die Vorsitzende. Der Beschuldigte machte dazu aber keine Angaben. "Ich habe nie ein Messer in der Hand gehabt", betonte er.

Verschiedene Versionen von Tatzeugen

Von den beiden angeblichen Tatzeugen erzählte der erste verschiedene Versionen des Tathergangs. 2005 hatte er angegeben, er habe gesehen, wie das Opfer am Boden gekniet sei und sich die Wunde zugehalten hätte. Später beschrieb er, dass er den mutmaßlichen Täter in der Nähe stehen gesehen hätte. Und diesmal lautete seine Aussage: "Er hat ihn vor meinen Augen erstochen." "Sie haben noch im Vorjahr nicht ausgesagt, dass er zugestochen hätte", hielt ihm die Richterin vor. "Warum haben Sie nicht von Anfang an die richtige Geschichte erzählt?", interessierte auch die Verteidigerin. "Ich hatte Angst vor ihm", meinte der Zeuge in Bezug auf den Angeklagten. Außerdem betonte der Befragte mehrmals, er leide seit damals an einer "posttraumatischen Belastungsstörung", das würde auch seine Erinnerung beeinträchtigen.

Die Geschworenen befanden den Angeklagten für nicht schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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