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Tod von junger Krebspatientin (14): Berufsverbot für Kärntner Arzt

Von nachrichten.at/apa, 18. Juli 2024, 10:39 Uhr
Prozess Akten Gericht
Symbolfoto Bild: www.fotokerschi.at | Kerschbaummayr

Nach dem Tod von zwei seiner Patienten hat das Land Kärnten nun ein vorläufiges Berufsverbot über einen Kärntner Arzt verhängt.

Eine Sprecherin von Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ) bestätigte am Donnerstag auf Anfrage einen entsprechenden Bericht der "Kleinen Zeitung". Bei den Toten handelt es sich um eine 14-jährige Krebspatientin und einen Kärntner Tätowierer.

Gegen den Arzt wird aktuell von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wegen grob fahrlässiger Tötung ermittelt. Das Berufsverbot gilt laut Auskunft des Landes "bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens". Sollte der Arzt auch rechtskräftig verurteilt werden, würde das weitere Folgen nach sich ziehen: "Mit einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung folgt dann das Erlöschen der Berechtigung zur Berufsausübung", sowie die "Streichung aus der Ärzteliste". Das falle dann in Bundes- beziehungsweise Ärztekammerzuständigkeit.

Der Tod des Mädchens aus Kärnten hatte vor einem Jahr österreichweit für Aufsehen gesorgt. Die 14-Jährige war im Februar 2023 ins Klinikum Graz eingeliefert worden. Das abgemagerte Kind hatte mehrere Tumore im ganzen Körper, die schwere Auswirkungen hatten, unter anderem litt die 14-Jährige an Gelbsucht, sie konnte nicht mehr schlucken und hatte Erstickungsängste, weil einer der Tumore auf die Speise- und Luftröhre drückte. Eine medizinische Behandlung und eine Biopsie waren zuvor abgelehnt worden, stattdessen hatten die Eltern mit ihrer Tochter Energetiker, Handaufleger und schamanische Heiler besucht. Die Eltern waren vor zwei Monaten wegen Quälens oder Vernachlässigens zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Tumor "ausgependelt"

Bei dem Prozess war auch der Arzt als Zeuge einvernommen worden, gegen den nun ermittelt wird. Dabei hatte er einen skurrilen Auftritt hingelegt. Er war vom Vater des Mädchens schwer belastet worden, dass er den Tumor am Fuß des Kindes "ausgependelt" und gemeint habe, dass er gutartig sei. Der Arzt bestritt das und betonte, dass er kein eindeutiges Ergebnis erhalten und deshalb ein MRT und eine Biopsie angeordnet habe. Darüber hinaus bestritt er, "gependelt" zu haben - er arbeite mit einem "Biotensor", den er im Gerichtssaal vorzeigte. Es handelt sich dabei um eine Metallfeder mit Holzgriff, und wenn er das Gerät auf einen Patienten richtet, nenne man den Vorgang "muten". Er habe der 14-Jährigen auch Infusionen mit hoch dosiertem Vitamin C sowie Extrakten aus den "Wunderpflanzen" Graviola und Katzenkralle verabreicht.

Solche Infusionen hatte auch der Tätowierer erhalten, dessen Witwe kurz nach dem Prozess Vorwürfe gegen den Arzt erhob. Der Zustand ihres Mannes habe sich nach einer solchen Infusion rapide verschlechtert. Der Arzt wies alle Vorwürfe zurück: Bei dem Mädchen habe er auf eine Biopsie beharrt und der zweite Patient habe über Jahre hinweg solche Infusionen von ihm bekommen, betonte er.

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