Sicherungshaft hat wenig Aussicht auf Verwirklichung
WIEN. Bundesverfassungsgesetz über Schutz der persönlichen Freiheit müsste geändert werden, um türkis-grünes Vorhaben umzusetzen.
Im Regierungsprogramm ist beim Thema Asyl die Einführung einer „Sicherungshaft zum Schutz der Allgemeinheit“ vorgesehen. Betroffen sein sollen Personen, „bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die öffentliche Sicherheit gefährden“.