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Welcher Nachweis für den Friseurbesuch gilt

Von Alexander Zens,  03. Februar 2021 08:30 Uhr
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(Symbolfoto) Bild: VOLKER WEIHBOLD

WIEN/LINZ. Friseure, Masseure oder Fußpfleger: Sie dürfen ab Montag wieder Kunden empfangen - unter Bedingungen.

Friseure, Masseure oder Fußpfleger: Sie dürfen ab Montag wieder Kunden empfangen – unter Bedingungen. Erstens gilt die 20-Quadratmeter-Regel für Kunden auch bei körpernahen Dienstleistern, was Terminvereinbarungen noch wichtiger macht. Zweitens ist eine FFP2-Maske zu tragen. Drittens müssen die Kunden einen negativen Corona-Test vorweisen. Am Dienstag kristallisierten sich die Details dieser Regelung heraus.