Linzer Swap für Richter "ungültig": Aufatmen nach Zwischenurteil
WIEN. Verlustreicher Swap 4175 hätte laut Handelsgericht Gemeinderatsbeschluss erfordert.
Bei Gericht sei es wie in der Kunst, man müsse "manchmal einen Schritt zurücktreten, um das Gesamtbild zu sehen". Und nach entsprechender Durchsicht des gesamten Akts habe er festgestellt, "dass ich nicht den geringsten Zweifel daran habe, dass dieses Geschäft ungültig ist": Mit dieser fast philosophischen Begründung lieferte Richter Andreas Pablik am Handelsgericht gestern einen Paukenschlag im Zivilprozess der Stadt Linz gegen die Bawag um den verlustreichen Swap 4175.