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Kommentar zum Boateng-Urteil: Es ist noch nicht vorbei

Von Alexander Zambarloukos,  19. Juli 2024 13:21 Uhr
GERMANY-CRIME-TRIAL-FBL-BOATENG
Jerome Boateng und sein Strafverteidiger Leonard Walischewski (li./Kanzlei Wannemacher & Partner, München)  Bild: AFP/Michaela Stache

Schuldig, aber nicht vorbestraft: Ob sich der LASK-Profi eine zweite Chance verdient, hängt vom Ausgang des Ermittlungsverfahrens im Fall Kasia Lenhardt ab

Die Verteidigung von Jerome Boateng wähnt sich nach dem Schuldspruch, den sie "in wichtigen Anklagepunkten" wie einen Freispruch wertet, als Gewinner. Der ehemalige Fußball-Weltmeister, der am 31. Mai einen Vertrag beim LASK unterschrieben hat, kommt sprichwörtlich mit einem blauen Auge davon. Er ist nicht vorbestraft und wird auch nicht zur Kasse gebeten. Die verhängte Geldstrafe in der Höhe von 200.000 Euro (40 Tagessätze à 5000 Euro) wird nur dann fällig, wenn sich Boateng noch einmal