Revision im Fall Boateng eingelegt: Was bedeutet das?
MÜNCHEN/LINZ. Die Staatsanwaltschaft München hat angekündigt, im Fall Jerome Boateng Revision einzulegen. Die OÖN sprachen mit Professor Stefan Schumann, Experte für deutsches Strafprozessrecht.
Am Freitag vor einer Woche wurde Ex-Weltmeister und LASK-Verteidiger Jerome Boateng in München wegen Körperverletzung an seiner Ex-Partnerin für schuldig befunden. Anstatt einer Verurteilung wurde er verwarnt, die Verhängung einer Geldstrafe ist "vorbehalten" worden. Diese „bedingte Geldstrafe“ wurde mit 40 Tagessätzen (zu je 5000 Euro, in Summe 200.000 Euro) festgelegt.