220-kV-Leitung im Zentralraum "lebensnotwendig für Standort"
LINZ/WIEN. Im Landesumweltressort geht man davon aus, dass der Zeitplan für Bau der Stromleitung trotz Gerichtsentscheid nicht gefährdet ist
Betont gelassen reagiert der zuständige Landesrat Stefan Kaineder auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) im Zusammenhang mit der 220-kV-Ringleitung für den Linzer Zentralraum (wir haben berichtet). Er geht davon aus, dass das jüngste Erkenntnis keine zeitliche Verzögerung des Projektes bedeute.