Tätowierungen, Piercings, Fingernägel: Was Betriebe vorgeben dürfen
LINZ. Der Arbeitgeber darf bezüglich des äußeren Erscheinungsbilds mitreden, es bedarf aber immer schwerwiegender und guter Gründe.
Tätowierungen, Kleidung, religiöse Symbole: Eingriffe in das äußere Erscheinungsbild der Mitarbeiter durch Vorgaben oder Verbote des Arbeitgebers sind heikel. "Dadurch wird in das Persönlichkeitsrecht eingegriffen, es bedarf immer besonders schwerwiegender und guter Gründe, um dies zu rechtfertigen", sagt Ernst Eypeltauer, auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt in der Linzer Kanzlei HEGH.