Buwog: Hoffnungsschimmer für Starzer, Dämpfer für Grasser
LINZ/WIEN. Generalprokurator empfiehlt Bestätigung der Ersturteile - mit Ausnahme.
Das 160 Seiten umfassende Dokument enthält für Karl-Heinz Grasser und die meisten seiner Mitangeklagten im so genannten Buwog-Prozess keine guten Nachrichten. Das mit 15. Mai datierte Croquis enthält eine umfangreiche Stellungnahme der Generalprokuratur und die Empfehlung, die Urteile gegen die Angeklagten zu bestätigen.