Datenschutz im Zeitalter der künstlichen Intelligenz
LINZ. Rechtsexperte Michael Pachinger sagt, dass die Grundsätze zur Verarbeitung personenbezogener Daten auch für KI-Systeme gelten.
Sind die beliebten Videokonferenzprogramme datenschutzkonform? Ist es rechtlich in Ordnung, Screenshots oder Videoaufzeichnungen durchzuführen, wenn man weiß, dass etwa die Brille eines Videokonferenzteilnehmers einen eindeutigen Hinweis auf dessen Sehschwäche gibt und das somit eine personenbezogene sensible Information ist? Oder ist die Zeitdauer der Teilnahme nicht ebenfalls eine sensible Information? Darf diese ohne Weiteres verarbeitet werden?