Duschkabine im Pfusch renoviert: Warum die Versicherung aussteigt
WIEN. Pfusch bei handwerklichen Tätigkeiten kann einen richtig teuer zu stehen kommen. Das zeigt ein Fall in Niederösterreich, wo es in einem Einfamilienhaus zu einem massiven Wasserschaden in Höhe von mehr als 40.000 Euro gekommen war, den die Eigenheimversicherung nicht decken wollte. Zu Recht, wie der Oberste Gerichtshof entschied.
Der Schwager des Besitzers hatte im Jahr 2010 im Badezimmer des Obergeschoßes die Duschtrennwand versetzt, sodass eine zwei Zentimeter breite Fuge zwischen der Wand und den Fliesen entstand. Die Lücke verschloss er mit Spachtelmasse und Silikon.
"Die klaffende Fuge zwischen Fliesen und Duschtrennwand war für einen Verschluss mit Silikon ungeeignet und extrem schadensgeneigt", heißt es im OGH-Urteil. Stattdessen hätte ein U-förmiges Leichtmetallprofil, ein sogenanntes "U-Profil" verwendet werden