Gibt es Schadenersatz für ein ungewolltes Kind?
LINZ. Unerwünschte Geburt, Schockschaden: Der Oberste Gerichtshof änderte bzw. erweiterte seine Rechtsprechung in zwei Fällen
Können Eltern, die wegen des Behandlungsfehlers eines Arztes im Zusammenhang mit einer Behandlung zur Empfängnisverhütung ein gesundes, aber ungewolltes Kind bekommen haben, Schadenersatz verlangen? Diese Frage hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in seiner bisherigen Rechtsprechung abschlägig beantwortet. Relevant ist dies etwa, wenn eine Vasektomie, eine Eileiterunterbindung oder der Einsatz einer Hormonspirale nicht wie gewünscht funktioniert haben.