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Gutscheine: Wenn das gut gemeinte Geschenk zur bösen Überraschung wird

Von Verena Mitterlechner,  11. Dezember 2024 06:00 Uhr
Gutscheine: Wenn das gut gemeinte Geschenk zur bösen Überraschung wird
Die Empfehlung der Arbeiterkammer: lieber Geld statt Gutscheine verschenken. Bild: OÖN

LINZ/WIEN. Fristen, Pleiten und besondere Regelungen: Streitfälle rund um Gutscheine beschäftigen Konsumentenschützer regelmäßig – auf welche Details beim Kauf zu achten ist.

Sie gelten als das beliebteste Weihnachtsgeschenk: Gutscheine von verschiedenen (Online-)Händlern, für Reisen oder bestimmte Erlebnisse. Die Kehrseite zeigt sich in diesen Tagen bei zahlreichen Firmenpleiten: Im Insolvenzfall dürfen Betriebe die Gutscheine nicht mehr annehmen – das wäre ansonsten Gläubigerbegünstigung.