Gutscheine: Wenn das gut gemeinte Geschenk zur bösen Überraschung wird
LINZ/WIEN. Fristen, Pleiten und besondere Regelungen: Streitfälle rund um Gutscheine beschäftigen Konsumentenschützer regelmäßig – auf welche Details beim Kauf zu achten ist.
Sie gelten als das beliebteste Weihnachtsgeschenk: Gutscheine von verschiedenen (Online-)Händlern, für Reisen oder bestimmte Erlebnisse. Die Kehrseite zeigt sich in diesen Tagen bei zahlreichen Firmenpleiten: Im Insolvenzfall dürfen Betriebe die Gutscheine nicht mehr annehmen – das wäre ansonsten Gläubigerbegünstigung.