Überwachung am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?
Angestellte filmen, Gespräche aufzeichnen, E-Mails lesen: Arbeitgebern sind bei der Kontrolle enge Grenzen gesetzt. Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt. Dem Betriebsrat kommt dabei eine wichtige Rolle zu.
Die Mitarbeiter, Gäste und die Wertgegenstände schützen sowie im Ernstfall Beweismaterial zur Verfügung haben: Damit argumentierte ein bekannter Wiener Gastronom, warum er den Arbeitsbereich mit 29 Kameras überwachen ließ. Zudem wurde die Arbeitszeitaufzeichnung mittels Handvenenscan durchgeführt.