"Klein, schlecht, teuer": Wie man sich gegen Negativbewertungen wehrt
LINZ. Betroffene Betriebe können sich etwa an Forenbetreiber wenden. Unzulässig können auch Ein-Stern-Bewertungen sein
"Die Portionen waren klein, der Service schlecht, außerdem war’s teuer"; "Das Personal war unfreundlich, da gehen wir sicher nicht mehr hin"; "Definitiv NICHT empfehlenswert"; "Das war der schlechteste Arbeitgeber, den ich je hatte": Wer im Internet nach Hotel, Restaurant, Arzt oder potenziellem Arbeitgeber sucht, orientiert sich gerne an Bewertungen – und stößt häufig auf Rezensionen, die negativ bzw. beleidigend sind.