KTM-Insolvenz: Finanzmarktaufsicht prüft Vorgehen von Pierer Mobility
WIEN/WELS. Hat der börsennotierte Mutterkonzern die Veröffentlichungsvorschriften eingehalten?
Börsennotierte Unternehmen müssen Insiderinformationen unverzüglich veröffentlichen, um diese möglichst allen Marktteilnehmern zur gleichen Zeit zugänglich zu machen. Wird diese Adhoc-Pflicht verletzt, kann die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA Strafen verhängen.
Aktuell prüft die FMA, ob vor der Insolvenz des Innviertler Motorradherstellers KTM die Publizitätsvorschriften vom börsennotierten Mutterkonzern Pierer Mobility mit Sitz in Wels eingehalten wurden.
Die Behörde bestätigt auf