Mängel: Wenn beim Gebrauchtwagenkauf die Notbremse zu ziehen ist
LINZ. Liegt ein Mangel vor, kann der Käufer zunächst die Verbesserung oder den Austausch fordern.
Ob aus privater Hand oder beim Gebrauchtwagenhändler: Der Gebrauchtwagenmarkt ist eine attraktive Alternative zum Neuwagenkauf. "Gerade beim ersten Gebrauchtwagenkauf müssen bestimmte rechtliche Aspekte mitgedacht werden, um bei auftretenden Mängeln die Notbremse ziehen zu können", sagt Rupert Kreuml, Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Saxinger.