Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Mängel: Wenn beim Gebrauchtwagenkauf die Notbremse zu ziehen ist

Von Elisabeth Prechtl,  06. Juni 2024 19:00 Uhr
Female hand getting modern car key on a car background
Bei Gebrauchtwagen gelten hinsichtlich der Mangelhaftigkeit andere Maßstäbe als bei Neuwagen. Bild: colourbox

LINZ. Liegt ein Mangel vor, kann der Käufer zunächst die Verbesserung oder den Austausch fordern.

Ob aus privater Hand oder beim Gebrauchtwagenhändler: Der Gebrauchtwagenmarkt ist eine attraktive Alternative zum Neuwagenkauf. "Gerade beim ersten Gebrauchtwagenkauf müssen bestimmte rechtliche Aspekte mitgedacht werden, um bei auftretenden Mängeln die Notbremse ziehen zu können", sagt Rupert Kreuml, Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Saxinger.