Mit dem E-Scooter ins Büro: Sturz ist kein Arbeitsunfall
GRAZ/WIEN. Wer mit dem E-Roller in die Arbeit fährt, wählt laut OGH kein sicheres Verkehrsmittel und verliert dadurch den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.
Vor allem in Ballungsräumen gehören Tretroller mit Elektromotoren inzwischen zum gewohnten Stadtbild. So machte sich Herr A. in Graz im Februar 2023 in der Früh mit dem E-Scooter auf den Weg zur Arbeit. Als ihm ein Auto entgegenkam, zog er mit den Fingern den Bremshebel, um langsamer zu werden.