Provisionen: Makler und Mieterschützer uneinig
LINZ/WIEN. Bestellerprinzip: Seit einem Jahr muss der Vermieter zahlen, die Zwischenbilanzen sind konträr.
Wer bestellt, muss bezahlen: Das gilt seit 1. Juli 2023 bei der Wohnungsvermietung in Österreich. Das Bestellerprinzip wurde nach nach langem Hin und Her von der Regierung eingeführt.Zuvor hatte für die Maklerprovision – bis zu zwei Brutto-Monatsmieten – in der Regel der Mieter aufzukommen. Nun zahlt das der Vermieter. Es geht Schätzungen zufolge um rund 55 Millionen Euro pro Jahr, vor allem einkommensschwache Haushalte und Studenten sollten laut Justizministerium entlastet werden.