Rechtsfrage: Anspruch auf Schadenersatz trotz Videoüberwachung?
„Ein betrunkener Autofahrer hat auf unserem Firmengelände Eigentum beschädigt und Fahrerflucht begangen. Wir fordern Schadenersatz. Nun regt er sich auf, weil er gefilmt wurde, und will sich vergleichen. Hat er mit diesem Einwand recht?“, fragt Herr S.
Grundsätzlich müssen Ansprüche aufgrund der Beschädigung von Eigentum und der Einsatz der Videokameras getrennt voneinander beurteilt werden, sagt Rechtsanwalt Thomas Schweiger. Liegen die Voraussetzungen hierfür vor, kann vom Schädiger und von Personen, die eine Haftung trifft (zum Beispiel dessen KFZ-Haftpflichtversicherung), Schadenersatz für das beschädigte Eigentum in Geld verlangt werden.