Rechtsfrage: Ein Strafbescheid über 500 Euro aus Italien
LINZ. Immer wieder kommt es vor, dass Zahlungsaufforderungen nach Verkehrsübertretungen im Ausland nicht von einer Behörde, sondern von einem Inkassobüro kommen. In solchen Fällen muss nicht gezahlt werden. Auch ein Löschungsanspruch besteht.
„Ich bin in Italien in eine verkehrsberuhigte Zone eingefahren und habe nun eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassobüro über 500 Euro erhalten. Muss ich den Betrag zahlen?“, fragt ein Leser.
Geschwindigkeitsübertretungen, Falschparken, Einfahren in eine verkehrsberuhigte Zone: Verkehrsvergehen sind schnell passiert und können teuer werden, auch im Ausland. Immer wieder kommt es vor, dass Betroffene die Vorschreibung nicht von einer Behörde, sondern von einem Inkassobüro