Rechtsfrage: Handys dürfen künftig nur mit Richtergenehmigung beschlagnahmt werden
LINZ. Nur wenn das Gericht die Bewilligung erteilt, darf der Datenträger beschlagnahmt werden, so sieht es der Entwurf vor.
„Ich habe gelesen, dass es zu einer Reform der Handysicherstellung kommt. Wann kann denn ein Telefon abgenommen werden, was ändert sich hier?“, fragt Peter C. aus Wels
Am 17.6.2024 wurde ein Gesetzesentwurf veröffentlicht, der wesentliche Änderungen bei der Beschlagnahme von Datenträgern und Daten enthält, sagt Rechtsanwalt Rene Haumer von der Kanzlei Haslinger Nagele in Linz. Unter Datenträger fallen beispielsweise Handys und Laptops.
Die wesentlichste Änderung besteht darin, dass