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Rechtsfrage:  Handys dürfen künftig nur mit Richtergenehmigung beschlagnahmt werden

Von Robert Stammler,  04. Juli 2024 19:00 Uhr
Samsung Galaxy S24
Die Sicherstellung eines Handys bedarf künftig grundsätzlich der Genehmigung eines Gerichts. Eine Ausnahme gilt bei Gefahr in Verzug. Bild: APA/AFP/JUNG YEON-JE

LINZ. Nur wenn das Gericht die Bewilligung erteilt, darf der Datenträger beschlagnahmt werden, so sieht es der Entwurf vor.

„Ich habe gelesen, dass es zu einer Reform der Handysicherstellung kommt. Wann kann denn ein Telefon abgenommen werden, was ändert sich hier?“, fragt Peter C. aus Wels Am 17.6.2024 wurde ein Gesetzesentwurf veröffentlicht, der wesentliche Änderungen bei der Beschlagnahme von Datenträgern und Daten enthält, sagt Rechtsanwalt Rene Haumer von der Kanzlei Haslinger Nagele in Linz. Unter Datenträger fallen beispielsweise Handys und Laptops. Die wesentlichste Änderung besteht darin, dass