Reisekonzern FTI pleite: Was Betroffene jetzt wissen müssen
LINZ. Pauschalreisende haben Anspruch auf Rückzahlung bzw. Rücktransport - für Individualreisende, die nur eine bestimmte Leistung gebucht haben, ist die Lage schwieriger.
Nach der Pleite des Reisekonzerns FTI, der auch in Linz eine Niederlassung hat (mehr dazu lesen Sie hier), sind zahlreiche Betroffene in Sorge und fragen sich, wie es nun mit ihrem gebuchten Urlaub bzw. ihrer Anzahlung weitergeht. Die OÖN haben beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ nachgefragt, was Betroffene jetzt tun können:
"Die ersten Anfragen kommen schon bei uns herein", sagt Gernot Fieber, Konsumentenschützer bei der AK OÖ. Es sei wichtig, zu unterscheiden, wo und was genau