Telearbeit statt Homeoffice: Arbeiten von überall erlaubt
LINZ. Café, Ferienwohnung, Zug: Für ortsungebundenes Arbeiten braucht es eine Einigung – Unterschiede beim Versicherungsschutz
Im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht kommt es mit 1. Jänner zu Änderungen. Der Nationalrat hat im Juli eine Novelle des Arbeitsvertragsrechts-Änderungsgesetzes und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes verabschiedet. Der Begriff Homeoffice (Arbeiten von Zuhause) wird auf ortsungebundene Telearbeit ausgeweitet.