Unternehmen fürchten Welle an Rückzahlungen
WIEN/LINZ. Am 1. August wurde die Cofag aufgelöst, die Finanzverwaltung übernimmt Rechte und Pflichten
Die bisherigen Aufgaben der Coronahilfen-Abwicklungsstelle Cofag gehen mit 1. August unverändert auf den Bund über, "einschließlich aller Rechte und Pflichten aus bestehenden Förderverträgen", wie es am Donnerstag aus dem Finanzministerium hieß. "Der Bund tritt kraft Gesetzes in anhängige Gerichtsverfahren der Cofag ein."
Zu den anhängigen dürften auch neue Rechtsstreitigkeiten kommen. "Wir gehen insbesondere davon aus, dass in Kürze eine Welle von Rückzahlungsbescheiden von den Finanzämtern an