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Strafrecht: Wann ist man tatverdächtig, wann ein Beschuldigter?

Von Elisabeth Prechtl,  06. Dezember 2024 11:27 Uhr
Verdächtigt, beschuldigt, angeklagt und freigesprochen
Grundvoraussetzung für die Verhängung der Untersuchungshaft ist ein "dringender Tatverdacht". Bild: VOLKER WEIHBOLD

Strafrecht: Wann ist man aus der Sicht der Ermittlungsbehörden eigentlich ein Tatverdächtiger, wann ein Beschuldigter?

Herr A. (Initial geändert, Anm.) hatte das Pech, ein Bekannter eines Mannes gewesen zu sein, der im Raum Wels einen Raubüberfall verübte. Wegen einer Mitfahrgelegenheit rief A. nichts ahnend am Tag des Raubes den Bekannten zweimal an, der Räuber hob nicht ab. So geriet A. unter Verdacht, Mittäter zu sein, Aufpasserdienste geleistet zu haben.