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Vorsicht vor dem Schnäppchen auf Secondhandplattformen

Von Elisabeth Prechtl,  05. September 2024 19:59 Uhr
Vorsicht vor dem Schnäppchen
Der Verkauf von Kleidung auf Secondhandplattformen wird immer beliebter. Bild: Colourbox

LINZ. Außergewöhnlich und unrealistisch günstige Angebote von Markenprodukten sollten Misstrauen erwecken. Bei mangelhafter Leistung bestehen keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Plattformbetreiber.

Rechtsfrage des Monats: „Worauf sollte ich achten, wenn ich auf einer Verkaufsplattform für Secondhandartikel kaufe? Wie schütze ich mich vor Betrug?“ Online-Verkaufsplattformen erfreuen sich bereits seit längerer Zeit größter Beliebtheit. Der Kauf und Verkauf von Waren über solche Plattformen wird attraktiver – dies auch aus gutem Grund. Zum einen benötigen Händler keinen eigenen, oft sehr teuren Webshop und können die Kundenfrequenz der Plattform nutzen, zum anderen können