Vorsicht vor dem Schnäppchen auf Secondhandplattformen
LINZ. Außergewöhnlich und unrealistisch günstige Angebote von Markenprodukten sollten Misstrauen erwecken. Bei mangelhafter Leistung bestehen keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Plattformbetreiber.
Rechtsfrage des Monats: „Worauf sollte ich achten, wenn ich auf einer Verkaufsplattform für Secondhandartikel kaufe? Wie schütze ich mich vor Betrug?“
Online-Verkaufsplattformen erfreuen sich bereits seit längerer Zeit größter Beliebtheit. Der Kauf und Verkauf von Waren über solche Plattformen wird attraktiver – dies auch aus gutem Grund. Zum einen benötigen Händler keinen eigenen, oft sehr teuren Webshop und können die Kundenfrequenz der Plattform nutzen, zum anderen können