Wann irreführende Werbung vorliegt und welche Folgen damit verbunden sind
LINZ/WIEN. Ein Anteil von zehn Prozent Joghurt ist bei einem Produkt namens "Frozen Yogurt" zu wenig, wie ein aktueller Fall zeigt. Beispiele, in denen die Erwartung der Konsumenten nicht mit der Realität zusammenpassen, gibt es viele. Neue "Trends" in diesem Bereich sind "Shrinkflation" und Greenwashing.
Unter der Bezeichnung "Frozen Yogurt" vertrieb die österreichische Einzelhandelskette Spar gefrorene Milch-Joghurt-Erzeugnisse. Auf dem Etikett war eine weiße, joghurtähnliche Masse abgebildet. Anders, als viele Konsumenten glaubten, war der Joghurtanteil mit zehn Prozent aber nur gering. Das Oberlandesgericht Linz hat diese Woche bestätigt, dass es sich um irreführende Werbung handelt, denn ein als "Frozen Yogurt" bezeichnetes Erzeugnis lasse einen höheren Joghurtanteil erwarten.