Warum es teuer werden kann, öffentlich Musik zu spielen
LINZ. Urheberrecht: Der Schöpfer eines Werks entscheidet allein über dessen Verbreitung – neue Herausforderungen durch KI
Der Oberste Gerichtshof untersagte kürzlich einer Partei eine politische Kampagne namens "Räuber Rathausplatz": Die Zeichnung des Bürgermeisters mit Räuberhut erinnerte zu stark an den "Räuber Hotzenplotz". Der klagende Verlag, der diverse Rechte an der Kinderbuchserie hält, machte Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) geltend und bekam recht (4 Ob 97/24d). Fragen zu bzw. Verstöße gegen das UrhG beschäftigen die Gerichte regelmäßig.