Was bei der Installation von Balkonkraftwerken gilt
LINZ. Für bauliche Veränderungen braucht es die Zustimmung aller Wohnungseigentümer, seit kurzem gibt es aber Erleichterungen
Mit einem Balkonkraftwerk können auch Wohnungsbesitzer und Mieter selbst Strom produzieren und verbrauchen. Anfang September ist das Verfahren aus rechtlicher Sicht vereinfacht worden. Interessenten müssen dennoch einiges beachten. Dasselbe gilt für das Anbringen von Beschattungsvorrichtungen oder den Einbau von Wallboxen zum Laden eines Elektroautos. Im Folgenden Antworten auf die wichtigsten Fragen.