"Was muss ich mir unter dem Begriff der Erbunwürdigkeit vorstellen?"
LINZ. Die Rechtsfrage dreht sich diesen Monat um eine der schärfsten Sanktionsformen im Zivilrecht.
„Ich habe vor kurzem von einem Urteil des Obersten Gerichtshofs gelesen, in dem es um eine erbunwürdige Person ging. Was kann ich mir darunter vorstellen?“, fragt Leserin S.
Die Erbunwürdigkeit ist im ABGB geregelt, antwortet Ernst Eypeltauer, Rechtsanwalt in der Linzer Kanzlei HEGH. Die Erbunwürdigkeit weist Ähnlichkeiten mit dem Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks auf und stellt eine der schärfsten Sanktionsformen dar, die es im Zivilrecht gibt. Wer sich als erbunwürdig