Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

"Was muss ich mir unter dem Begriff der Erbunwürdigkeit vorstellen?"

Von Robert Stammler,  04. April 2024 18:45 Uhr
Infoabend über Erbrecht und Testament-Spende
Wer eine Testamentsfälschung begeht, ist erbunwürdig. Bild: APA

LINZ. Die Rechtsfrage dreht sich diesen Monat um eine der schärfsten Sanktionsformen im Zivilrecht.

„Ich habe vor kurzem von einem Urteil des Obersten Gerichtshofs gelesen, in dem es um eine erbunwürdige Person ging. Was kann ich mir darunter vorstellen?“, fragt Leserin S. Die Erbunwürdigkeit ist im ABGB geregelt, antwortet Ernst Eypeltauer, Rechtsanwalt in der Linzer Kanzlei HEGH. Die Erbunwürdigkeit weist Ähnlichkeiten mit dem Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks auf und stellt eine der schärfsten Sanktionsformen dar, die es im Zivilrecht gibt. Wer sich als erbunwürdig