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Ex-Direktor der "Orgasmus-Päpstin": "Es gab Eltern-Beschwerden über sie"

Von Robert Stammler, 12. Jänner 2024, 11:20 Uhr
GrundschŸler sollen besser Rechtschreibung lernen
Entlassung löste an Volksschule enormen Wirbel aus. Bild: Daniel Reinhardt (dpa)

LINZ. In der medialen Erregung über die Entlassung der "Orgasmus-Päpstin" bittet der Ex-Direktor der Lehrerin, auch die "zweite Seite" zu betrachten.

Es ist ein medialer Tsunami, der über eine kleine Volksschule im Mühlviertel schwappt, nachdem eine Lehrerin fristlos entlassen worden ist, weil sie unter dem Titel "Orgasmus-Päpstin" in sozialen Netzwerken nebenberuflich als eine Art "Love-Coach" für ältere Menschen tätig ist.

"Hass-Mails" bekomme er nun täglich, sagt der Direktor der Volksschule. Dabei habe die Entlassung ja gar nicht er, sondern die oberösterreichische Bildungsdirektion ausgesprochen, betont der Schulleiter. Dabei seien die Rollen medial nun klar verteilt: hier das "böse" Schulsystem und dort die "arme" entlassene Lehrerin. "Aber es gibt auch noch eine zweite Seite." 

"Es hat im Herbst einige Mitarbeitergespräche mit Frau R. aufgrund von Elternbeschwerden gegeben. Es ging dabei um das Verhalten gegenüber Eltern und Kindern, über die Art und Weise, wie sie unterrichtet hat", sagt der Schulleiter. Konkreter dürfe er es nicht sagen. Nur so viel: Die Mitarbeitergespräche seien dokumentiert und seitens der Eltern "regt sich niemand auf, dass sie entlassen worden ist". 

Das letzte Wort in der Causa dürfte ohnehin die Justiz haben. Der Anwalt der Pädagogin will die Entlassung gerichtlich anfechten.

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Autor
Robert Stammler
Redakteur Oberösterreich
Robert Stammler
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65  Kommentare
65  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Schlaubi01 (2.131 Kommentare)
am 13.01.2024 10:15

Manche Eltern haben wegen jeden sch.... was zu meckern.

Wahrscheinlich haben die Eltern keinen oder zuwenig Sex !

Schade wieder eine gute Lehrerin !

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MaxXI (1.966 Kommentare)
am 26.01.2024 18:16

Woher wissen sie das es sich bei dieser Dame um eine gute Lehrerin handelt......weil diese in der Sendung Thema sagte "die Frau müsse dem Mann dienen......" 🙈🤪

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kpader (11.508 Kommentare)
am 13.01.2024 06:28

Ein Feigling dieser Direktor. Er hat alles angezündet und dann versteckt er sich hinter der Behörde. Der soll auch gleich gehen.

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eldon (1.352 Kommentare)
am 13.01.2024 06:44

Was bitte soll das heißen: "Er soll gehen?" Ein Schuldirektor ist doch kein Politiker, sondern Angestellter und genießt die gleichen Arbeitnehmerrechte die auch die betroffene Lehrerin genießt.

Wenn sie nicht mehr Information haben als das was den Medien zu entnehmen ist, sollten sie sich in Zurückhaltung üben.

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supercat (6.198 Kommentare)
am 13.01.2024 10:17

Sie gehören wohl zu den Männern, bei denen allein bei der Berufsbezeichnung dieser Beratungslady einen Verurteilungsreflex auslöst, bei dem alle anderen die bösen sind.

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dpb67 (35 Kommentare)
am 12.01.2024 20:00

Die Dienstbehörde hat die Entlassung mit der Nebentätigkeit gerechtfertigt. Eine Nebentätigkeit kann zur Lösung des Dienstverhältnisses führen, wenn sie die Leistungsfähigkeit im Dienst beeinträchtigt, oder die Organisation im Ansehen so herabsetzt, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in sie beeinträchtigt ist. Letzteres soll vorgelegen haben, doch jetzt tauchen "fachliche" Vorbehalte auf, die anscheinend für eine Entlassung doch nicht ausreichten. Es dürfte also darum gehen, eine nicht ganz bequeme Dienstnehmerin loszuwerden und jenen Umstand heranzuziehen, der sich nach außen am ehesten verkaufen lässt. Und Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit Sexualität hat dafür genug "Schmuddeliges" an sich. Dazu kommt, dass die Dame wohl etwas marktschreierisch aufgetreten ist, was taktisch unklug gewesen sein mag. Am Ende aber bleibt der Eindruck, es sei der Verlust der Arbeitsstelle wegen kecken außerdienstlichen Benehmens diktiert worden. Hoffentlich setzt sich das nicht durch.

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analysis (3.925 Kommentare)
am 12.01.2024 19:29

"Lobenswerter Qualitäts-Journalismus"

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SunnyMeads (52 Kommentare)
am 12.01.2024 19:19

Für den Sexualkundeunterricht wäre sie sicher geeignet.

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MaxXI (1.966 Kommentare)
am 12.01.2024 19:28

glauben sie so sehr an ihr Talent

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jeep42001 (1.779 Kommentare)
am 12.01.2024 18:05

Genau so ist es!

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clz (805 Kommentare)
am 12.01.2024 18:04

Was im Internet von der Dame angeboten wird, ist ja keine professionelle Sexualtherapie (dafür bräuchte sie eine jahrelange psychotherapeutische Ausbildung). Sie ist Energetikerin mit Hang zur Sexualität und gibt in etwas seichten Videos (zum Teil ziemlich esoterische) Tips zu Leben und Sexualität ab.
Die Bezeichung "Orgasmus-Päpstin" finde ich übrigens nicht verrucht, sondern einfach unprofessionell.
Dass diese Unprofessionalität die Schulbehörde (und möglicherweise auch die Eltern) stört, könnte ich mir vorstellen.

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MannerW (4.256 Kommentare)
am 12.01.2024 20:34

So sehe ich das auch. Gut auf den Punkt gebracht.

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zlachers (9.551 Kommentare)
am 12.01.2024 17:43

Diese Leute die jetzt Hass-Mails an den Schuldirektor schreiben, und die die sich über die Entlassung dieses Sexluders aufregen, würden sicher nicht wollen das ihre eigenen Kinder von so einer unterrichtet werden…,

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HumpDump (5.050 Kommentare)
am 12.01.2024 17:54

"Sexluder"

Lebst du im 18. Jahrhundert? 😂😂

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MaxXI (1.966 Kommentare)
am 12.01.2024 19:19

Esoterische Sexlehren passt besser

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westham18 (5.935 Kommentare)
am 13.01.2024 11:56

Zlach, in welcher müden, prüden Welt leben Sie....🤦‍♂️💥

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Zaungast_17 (27.269 Kommentare)
am 12.01.2024 15:47

spannend (-; ... den Wahrheitsgehalt täte ich gerne erkunden

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MaxXI (1.966 Kommentare)
am 12.01.2024 16:09

Sind sie betroffener Elternteil?

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Zaungast_17 (27.269 Kommentare)
am 12.01.2024 19:50

Neun, Maxi, aber erfahrungsgemäß sind ca. 30 % Wahrheit in den Artikeln 😉 … was mir persönlich zu wenig ist.

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supercat (6.198 Kommentare)
am 13.01.2024 10:19

Ich bezweifle das es überhaupt 30 % sind.

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2good4U (21.046 Kommentare)
am 12.01.2024 15:43

Auch hier in den OÖN macht sich ein Phänomen breit, welches man bereits aus anderen sozialen Medien kennt. Und zwar das Prinzip "Schuld durch Anschuldigung".

Weiß irgendjemand hier wirklich was genau vorgefallen ist?
Bisher kennen wir nur die Aussage der Lehrerin, und eine lauwarme Rechtfertigung der Direktion.
Da hier bereits ein Anwalt aktiv ist und die Sache wohl vor Gericht gehen wird will sich die Direktion verständlicherweise nicht im Detail äußern.

Eine Meinung zu haben ist ja völlig legitim, aber mit Vorverurteilungen sollte man immer aufpassen. Ganz besonders wenn die Faktenlage derart unklar ist.

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Berkeley_1972 (2.633 Kommentare)
am 12.01.2024 15:08

Hätte sie einen anderen Nick bzw. ein anderes Pseudonym verwendet, hätte es keinen Menschen interessiert. Orgasmus-Päpstin klingt halt für manche verrucht. Udo Jürgens hat einmal gesungen: Diese Heuchelei halt ich nicht länger aus, ...

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (32.050 Kommentare)
am 12.01.2024 14:57

"Orgasmus-Päpstinnen" gehören nicht ins öffentliche Volksschul-System.

Wenn es jemand für nötig befindet, kann er mit der Lehrerin ja eine Privatschule gründen!

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Coolrunnings (2.856 Kommentare)
am 12.01.2024 17:57

"Orgasmus-Päpstinnen gehören nicht ins öffentliche Volksschul-System...."

Aber woke Diverse , die Schulkindern im Minirock Gedichte vorlesen, dann schon, oder ? Diese Gesellschaft wird an Ihrer Heuchelei ersticken, wenn es so weitergeht.

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dr.haus (320 Kommentare)
am 12.01.2024 14:15

Da feuern diese verklemmten Hinterwäldler eine engagierte Pädagogin weil sich ein Papa beklagt hat. Einfältiger geht’s ja nicht mehr. Und was macht der oberste Lehrervertreter? Er fällt ihr wie die anderen Moralapostel auch noch in den Rücken. Heuchlerisches Pack!

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MaxXI (1.966 Kommentare)
am 12.01.2024 16:07

Woher wissen sie das die Dame als Lehrerin engagiert war oder vermuten sie das lediglich...
ging ihr Kind bei dieser Lehrerin in die Klasse, weil sie über den Sachverhalt bescheid wissen.

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schreiberin (257 Kommentare)
am 12.01.2024 19:24

Lesen bildet. Versuchen’s Sie es mal!

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MaxXI (1.966 Kommentare)
am 12.01.2024 19:30

Es kommt auf den Lesestoff an, man kann auch verblöden

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franz.rohrauer (1.250 Kommentare)
am 12.01.2024 14:11

Ja, da schau her:

Der Schulleiter war's net: bitte die Kündigung hat "die oberösterreichische Bildungsdirektion ausgesprochen"! (Wohl kaum ohne Rücksprache mit dem Direktor).

Der Bildungsdirektor meint, die Pädagogin hätte was gemacht, "was grundsätzlich ja nicht verwerflich ist". (Gibt dem Treiben aber keinen Einhalt).

Und die Pädagogin ist (vorerst) den Job los - jetzt plötzlich angeblich deshalb, weil sie den Eltern nicht "passt".

Ja geht's noch? Es liegt nix, aber auch gar nix auf dem Tisch und die Lehrerin wird geschasst? Seit wann haben Eltern zu bestimmen, wer - ohne etwas angestellt zu haben - den Laufpass bekommt?

Wenn's nicht so traurig wäre, könnte man über diese Provinzposse ja direkt lachen. Müssen wir aber noch Geduld haben bis nach dem Gerichtsverfahren. Dann werden wir vermutlich über lange Gesichter lachen dürfen...

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reader74 (1.545 Kommentare)
am 12.01.2024 13:59

Die ewig gestrigen Lebewesen sterben scheinbar auch nie aus ..

Ist ja völlig schlimm das Thema Sex, das darf niemand wissen und in den Mund nehmen ..

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2good4U (21.046 Kommentare)
am 12.01.2024 14:10

Für jemanden der auf tolerant macht sind Sie anderen Meinungen gegenüber ziemlich intolerant.

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( Kommentare)
am 12.01.2024 13:56

Wenn "Elternbeschwerden" die Entscheidung eines Direktors bzw. einer "Bildungsdirektion" beeinflusst, dann sind wohl die ganzen Personalgesetze umsonst, weil das ist dann Willkür. Man gewinnt den Eindruck, der Direktor ist ein guter Untergebener und weniger ein Leiter. Außerdem bin ich der Ansicht, dass der Direktor nicht einmal das sagen dürfte, denn daraus lässt sich ein negativer Eindruck der Lehrerin entnehmen.

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2good4U (21.046 Kommentare)
am 12.01.2024 14:13

Wieso sollten Elternbeschwerden nicht zählen?!
Wenn sich mehrere Eltern über eine Lehrerin beschweren ist es nur natürlich da mal nachzuforschen.

Und wie es scheint hab es gute Gründe.
Wegen haltlosen Beschwerden sollte natürlich niemand gekündigt werden.

Wir werden sehen was das Gericht entscheidet.

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Herr_Rosa (25 Kommentare)
am 12.01.2024 15:15

Elternbeschwerden müssen vollkommen irrelevant sein, weil die immer subjektiv zu Gunsten ihres ach so unschuldigen Kindes sind

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2good4U (21.046 Kommentare)
am 12.01.2024 15:38

Das stimmt doch überhaupt nicht.
Es gibt durchaus Beschwerden die man ganz objektiv nachprüfen kann.

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MaxXI (1.966 Kommentare)
am 12.01.2024 16:18

@Herr_Rosa
ihrer Meinung nach kann die Lehrerin machen was sie will, den Elternbeschwerden sind irrelevat.
Na, sie müssen einen ordentlichen Notstand haben.

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villach04 (2 Kommentare)
am 12.01.2024 13:51

...Es ging dabei um das Verhalten gegenüber Eltern und Kindern, über die Art und Weise, wie sie unterrichtet hat"....

Wenn das der wirkliche Grund für die Entlassung ist, dann verstehe ich absolut nicht , warum ihr sozial media Auftritt thematisiert wird.

So scheinheilig alles....

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srwolf69 (1.125 Kommentare)
am 12.01.2024 13:48

Sie könnte privat unterrichten. Da hat die ganze Familie was davon.

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Alfred_E_Neumann (7.341 Kommentare)
am 12.01.2024 13:36

"Es gab Eltern-Beschwerden über sie"

Achso, na dann gilt das Arbeitsrecht natürlich nicht.

Wenn Helikopter-Eltern den Daumen nach unten strecken,
weil ein Lehrkraft nicht ihren Wünschen entspricht,
muss ein Direktor natürlich handeln. 🙈

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2good4U (21.046 Kommentare)
am 12.01.2024 14:15

Ein bisschen voreilig Ihr Urteil, finden Sie nicht?

Oder wissen Sie mehr als wir?

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HumpDump (5.050 Kommentare)
am 12.01.2024 17:56

So hat es der Herr Direktor doch argumentiert: es gab Beschwerden von Eltern.

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Gugelbua (33.545 Kommentare)
am 12.01.2024 13:34

So viel Lärm um Nichts, von den heuchelnden Schaumschlägern😉

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linz2050 (7.903 Kommentare)
am 12.01.2024 13:10

Man sollte ja bedenken das bis fast bis Ende der 70er die Lehrerinnen Jungfräulich sein mussten, im Gegensatz zu den Männlichen Kollegen.

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nichtschonwieder (8.988 Kommentare)
am 12.01.2024 13:23

Linzerl....
Selten so etwas Blödes gelesen.
Aber man weiß ja, woher das kommt.

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linz2050 (7.903 Kommentare)
am 12.01.2024 13:54

Bildung ist durch nichts zu ersetzen! Und schützt vor Rechts!
>Der Lehrerinnenzölibat (auch: pädagogisches Zölibat) war das Verbot in Vorarlberg für weltliche Lehrerinnen an öffentlichen Schulen, während aufrechtem Dienstverhältnis zu heiraten. Dieser Zölibat galt über 80 Jahre nur für Frauen <

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MaxXI (1.966 Kommentare)
am 12.01.2024 16:12

@linz2050
bei der Bildung waren sie offenbar nicht anwesend oder stimmt etwas in ihrer Zeitrechnung nicht.

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reader74 (1.545 Kommentare)
am 12.01.2024 14:00

7000 dumme Kommentare, eine grandiose Leistung

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kmal (2.855 Kommentare)
am 12.01.2024 13:07

Heuchler, Doppelmoral und erzkonservativ, Eltern hier vorzuschieben ist auch eine Art von Feigheit.

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rprader (318 Kommentare)
am 12.01.2024 12:49

Gegen Ausländer mit rigiden "Moral"vorschriften wird gehetzt.
In Oberösterreich sitzen Verwandte im Geist in der Bildungsdirektion. Vor der Gewerkschaft rede ich noch nicht

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( Kommentare)
am 12.01.2024 13:59

Den bekommen die wohl beim Unterschreiben von Entlassungspapieren ... wieder so eine moderne "Hexe" aus der Schule verbannt. Malleus maleficarum in der aktuellen Version der oö. Bildungsdirektion.

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