Mordversuch mit einer Axt? Prozess am Mittwoch
RIEDAU/RIED. Angeklagt ist ein 38-Jähriger, der versucht haben soll, seinen Schwager umzubringen.
Wilde Szenen spielten sich am 26. März 2023 im Ortszentrum von Riedau ab. Ein 38-Jähriger soll an jenem Sonntag, wie berichtet, versucht haben, seinen Schwager (37) mit einem Fleischbeil zu töten. Aus diesem Grund muss sich der türkische Staatsangehörige, der in Österreich geboren wurde, am kommenden Mittwoch, 5. Juli, in Ried wegen des Verbrechens des versuchten Mordes vor einem Geschworenengericht verantworten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Gegen 20.30 Uhr soll der Angeklagte seinem mit dem Auto vorbeifahrenden Schwager gedroht haben, eine Flasche auf dessen Fahrzeug zu werfen. Daraufhin dürfte es laut Anklage zu einer verbalen Auseinandersetzung und einem kurzen Gerangel gekommen sein.
Einige Stunden später kreuzten sich die Wege der beiden erneut. Als er mit dem Auto auf dem Weg zu einem Bekannten war, machte der 38-Jährige offenbar ernst, denn dieses Mal warf er eine Bierflasche auf das Fahrzeug.
"Es entwickelte sich ein Streit, bei dem der Angeklagte seinen Schwager mehrfach mit den Worten ‚komm her, ich bringe dich um‘ bedrohte. Dann zückte der Beschuldigte ein 30 Zentimeter langes Fleischerbeil mit einer 17,5 Zentimeter langen Klinge und ging damit auf seinen Kontrahenten zu", sagt Alois Ebner, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Ried auf OÖN-Anfrage. Lediglich durch das vehemente Einschreiten von zwei Personen, die durch den lautstarken Streit alarmiert worden seien, sei Schlimmeres verhindert worden, sagt Ebner und fügt hinzu: "Nur so hat der Beschuldigte von seinem Plan, den Schwager zu töten, abgehalten werden können. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass der 38-Jährige die Absicht zu töten hatte, da er diese zuvor mehrfach lautstark geäußert hat", betont Ebner.
Die Behauptung des Angeklagten, dass er seinem Schwager lediglich drohen wollte und das Fleischerbeil nur deswegen dabeigehabt habe, um es bei einem Kebabstand schärfen zu lassen, seien "völlig lebensfremd", so der Staatsanwalt. "Der Beschuldigte ist trotz seiner erheblichen Alkoholisierung (1,74 Promille, Anm. d. Red.) sehr planvoll vorgegangen. Dass die Ehefrau des Beschuldigten ihren Bruder kurz vor der Tat mit einem besorgten Anruf warnte, ist ein weiterer Beweis. Einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch, den Schwager zu töten, hat es nicht gegeben", sagt Ebner.
Die Entscheidung über die Schuldfrage liegt bei den acht Geschworenen. Der Prozess am Mittwoch im Schwurgerichtssaal ist von 8.30 Uhr bis 18 Uhr anberaumt. Bei einer Verurteilung drohen bis zu 20 Jahre Haft.
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