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Nach Waldbrand ließ Forstministerium Steinbach sechs Jahre lang im Stich
STEINBACH AM ATTERSEE. 2013 verursachte ein Waldbrand 114.000 Euro Feuerwehrkosten, die von der Gemeinde Steinbach vorgestreckt wurden. Das Bezirksgericht Vöcklabruck musste jetzt den Bund jetzt zwingen, die Kosten entsprechend dem Gesetz zu übernehmen.
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Ist das nicht eine äußerst eigenwillige Vorgangsweise des Ministeriums?
Im Wissen, dass die Bundesforste gesetzlich verpflichtet sind, die Brandbekämpfungskosten bezahlen zu müssen, es auch ein Gerichtsurteil ankommen zu lassen.
Wie würde ein steirischer Polizist sagen: Denen gehören "die Wadl virigricht"!!!!
Ein Grund mehr Ministerien von Wien in die Bundesländer zu verlagern. Dieser Wasserkopf in Wien ist nicht mehr länger aus zu halten. Übrigens sitzen in den Ministerien mindestens 10 % Beamte zu viel. Das sind wohl die "sauren Wiesen" die ein ehemaliger BP gemeint hat, nur hat bis heute keiner der "beamteten Politiker" begriffen wer gemeint war.
Was bilden sich diese nutzlosen Schreibtischtäter eigentlich ein.
Wo bleibt die persönliche Haftung des Bundesministers und seiner Fachbeamten für diese sinnlose Verzögerung und Geldverschwendung?
Verantwortlich für die Verwaltung eines Ministeriums ist der Minister / die Ministerin, ohne dessen/deren Deckung wird in so einem öffentlich bekannten Fall kein Beamter entscheiden.
Das bestätigt wieder, dass wir um 10% (unnötige) Beamte zu viel haben. Die Beamten bereiten die Gesetze bzw. Verordnungen vor und die naiven Politiker beschließen ohne zu wissen, welche Auswirkung dies hat. Das gilt vor allem für die Politiker. Im Nationalrat wären 99 Nationalräte ausreichend. Im Vergleich zur BRD müssten wir mit 68 Nationalräte das Auslangen finden. Da könnten wir viel Geld und sinnlose Tätigkeiten einsparen. Das Volk hätte keinen Nachteil, aber den Vorteil, dass wir weniger Steuer zahlen müssten.
Sozusagen dürfen die Feuerwehren erst löschen, wenn der Grundbesitzer ausdrücklich zustimmt 🤔
Gruslig ...
Ganz einfache Lösung:
Der der dort im BM für Land- und Forstwirtschaft für diese Fälle zuständig ist muss mit Veröffentlichung seines Namens und Verlust seines Pensionsanspruchs wegen Arbeitsverweigerung und Amtsmissbrauch gehen.