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Schöffengericht verurteilte Steyrer Drogenkönig zu 9 Jahren Haft

Von Hannes Fehringer, 02. Juni 2021, 00:04 Uhr
Schöffengericht verurteilte Steyrer Drogenkönig zu 9 Jahren Haft
Ultra-Gift Crystal Meth. (Symbolfoto) Bild: dpa

STEYR. 30-Jähriger soll Rauschgift im Darknet bestellt und bei seiner Mutter gelagert haben. Siebenköpfiger Drogenring verkaufte Ware..

Anna H., 55-jährige Mitangeklagte aus St. Valentin leugnete zwei Prozesstage beharrlich alle Anschuldigungen gegen sie und legte auch prompt Nichtigkeitsbeschwerde ein, nachdem sie gestern die Schöffen am Landesgericht Steyr zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt hatten. Neben ihr auf der Anklagebank ihr Sohn Rene H. (30), der mutmaßliche Drogenkönig von Steyr. Rene H. soll über das Darknet beträchtliche Mengen Rauschgift – über fünf Kilogramm Amphetamin, 350 Gramm MDMA (Ecstasy) und 100 Gramm Crystal Meth – bestellt und bei seiner Mutter versteckt haben. Um die beiden soll sich ein ganzer Ring an Dealern gezogen haben, wegen Suchtgifthandels wurden weitere fünf mutmaßliche Helfershelfer aus Steyr angeklagt. Die mehrheitlich Beschäftigungslosen, darunter drei Mädchen, sollen die Drogen, die Rene H. aus Rohsubstanzen "veredelt" haben soll, in Wohnungen aber auch in Discos weiterverkauft haben, sofern diese vor Corona noch offen hatten. Rene H. soll dabei regelrechte Markenware kreiert haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mostviertler vor, dass er Pillen prägte und mit Bezeichnungen wie "Diamant" oder "Granate" beworben habe. Aufgeflogen war der Drogenring, nachdem ein Spürhund beim Zoll in Frankfurt das Gift in einem der Pakete nach Österreich erschnüffelte.

Während sich Rene H., der mit fünf Gefängnisstrafen bereits ein langes Vorstrafenregister aufweist, großteils geständig zeigte, blieb seine Mutter dabei, eine Verwicklung in die Geschäfte ihres Sohnes abzustreiten. Allerdings wurde sie von den mutmaßlichen Beitragstätern immer wieder belastet. Das Schöffengericht verurteilte schließlich Rene H. noch nicht rechtskräftig zu neun Jahren unbedingte Haft. Zwei Mitangeklagte bekamen zwölf bzw. 33 Monate unbedingte Haft. Die drei Mädchen fassten bedingte Freiheitsstrafen zwischen vier und neun Monate aus.

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Autor
Hannes Fehringer
Lokalredakteur Steyr
Hannes Fehringer
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