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1.858 Euro für Erstgespräch: Anwaltskanzlei darf man "gierig" nennen

Von nachrichten.at/apa, 06. November 2024, 20:57 Uhr
Justiz Anwalt Gericht Prozess Justizia
(Symbolbild) Bild: colourbox.de

WIEN. Eine Wiener Anwaltskanzlei ist am Landesgericht für Strafsachen mit einer Klage wegen übler Nachrede und Kreditschädigung gegen einen Ex-Klienten abgeblitzt, der die Sozietät in einer Google-Rezension als "gierig" bezeichnet hatte.

Einzelrichter Stefan Romstorfer stufte die Bewertung als "grenzwertig", aber "noch zulässig" ein. Es sei ein "ausreichendes Tatsachensubstrat" vorhanden, auf dessen Basis die inkriminierte Bezeichnung "erlaubt sein muss", befand der Richter.

Rechnung statt Aufklärung

Der Beklagte - ein Geschäftsmann - hatte zur treuhändischen Abwicklung eines Immobilien-Geschäfts auf die Dienste der Kanzlei zurückgreifen wollen. Für ein Erstgespräch wurden ihm 1.858 Euro verrechnet, was dem Mann recht kostspielig erschien. "Er hätte sich eine Aufklärung erwartet, warum das so teuer ist", sagte der Rechtsvertreter des Mannes am Mittwochnachmittag im Grauen Haus. Stattdessen sei ihm eine Rechnung über fast 2.000 Euro ins Haus geflattert, die er zivilrechtlich bekämpfte, wobei er diesen Rechtsstreit verlor. "Als Reaktion darauf hat er das gegenständliche Posting verfasst", räumte der Verteidiger des Mannes ein und betonte, das Wort "gierig" sei in diesem Zusammenhang von der Meinungsäußerungsfreiheit und dem "Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit" gedeckt.

Anwalt kündigte Rechtsmittel an

Ein Rechtsanwalt der betroffenen Kanzlei widersprach dieser Ansicht entschieden. Die Google-Rezension stelle vielmehr eine "konkrete Gefährdung" dar, ein potenzieller Kunde sei unter Verweis auf die negative Bewertung bereits abgesprungen. Weitere könnten folgen. Die Kanzlei will daher die erstinstanzliche strafrechtliche Niederlage nicht hinnehmen. Ihr Vertreter kündigte gegen die Zurückweisung der Klage Rechtsmittel an, die – sollte die Beschwerde ausgeführt werden – das Oberlandesgericht (OLG) Wien behandeln müsste.

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23  Kommentare
23  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
christiantf (610 Kommentare)
am 07.11.2024 18:11

Weil‘s der Anwalt selbst nach der ersten Instanz nicht versteht, ist die Bewertung gerechtfertigt.

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danadella (935 Kommentare)
am 07.11.2024 17:26

Es gibt gute Rechtsanwälte. Das muss man ehrlich sagen. Es gibt aber solche, deren Gier so unglaublich ist, dass es als sittenwidrig einzustufen ist. Das geben dann sogar Standeskollegen zu und raten zur Beschwerde. Ob es was bringt? Wir werden sehen …
Mundpropaganda und Bewertungen im Internet sind hilfreich…

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2good4U (20.235 Kommentare)
am 07.11.2024 15:20

Was sagt ein Anwalt, wenn er unzufrieden ist?

"Ich kann nicht klagen".

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Tebasa1781 (819 Kommentare)
am 07.11.2024 18:38

Gähn

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schubbi (5.172 Kommentare)
am 07.11.2024 14:28

Die sind sogar so gierig, dass sie aus der Aussage eines Klienten sie seien gierig, noch Kapital schlagen wollen

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Gugelbua (33.213 Kommentare)
am 07.11.2024 13:22

perfekte Anwälte sieht man nur in TV Serien😁

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jack_candy (8.974 Kommentare)
am 07.11.2024 13:13

Tja, wenn der Kanzlei - angeblich - durch die Bezeichnung "gierig" ein Kunde abgesprungen ist, sollte sie vielleicht mal ihre Tarife ändern.

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dobisam (1.185 Kommentare)
am 07.11.2024 12:54

Dazu fällt mir ein Witz ein:
Ein Geschäftsmann kontrolliert die Rechnung seines Anwaltes und ruft ihn wegen eines unklaren Postens an: " Sie haben mir am 18. 7. mir 200€ für eine Beratung verrechnet. Ich finde aber in meinem Kalender keinen Termin mit ihnen." Antwort: "Erinnern Sie sich nicht, wir trafen uns am Abend in einem Restaurant und Sie fragten, welcher Wein am besten zu Ihrem Braten passt."

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soistes (3.682 Kommentare)
am 07.11.2024 11:53

Gierig ist gierig - indem Fall kaum zu bezweifeln.

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Fa_wimmer (880 Kommentare)
am 07.11.2024 11:04

es gibt sehr geldgierige Anwälte,
auch Komplete idioten als Anwälte
aber wen man sich bei der Rechtsanwaltskammer beschwert bekommen die Anwälte immer recht, und man wird dort auch nur verarscht,

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franeck1105 (63 Kommentare)
am 07.11.2024 10:56

Meines Wissens richtet sich das Honorar nach dem (Streit)wert.
Wenn also der Immobilienwert entsprechend hoch war, ist das natürlich möglich.

Allerdings sollte mMn gerade eine seriöse Kanzlei schon im Vorhinein darauf hinweisen, sei es auch nur aus Kundenfreundlichkeit.

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coisarica (16 Kommentare)
am 07.11.2024 09:43

Warum überhaupt etwas verrechnet werden darf, wenn nicht vorher eine preisauskunft erteilt wurde, ist auch einmal zu hinterfragen. letztlich entsteht ein vertrag durch irgendeine form der willenserklärung, und die kann doch nur bestehen, wenn der preis bekannt ist, nicht?

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Kopfnuss (11.376 Kommentare)
am 07.11.2024 10:10

Unter Kaufleuten ist normalerweise klar, dass eine Dienstleistung etwas kostet.
Wie viel, das muss man eben vorher erfragen, um keine böse Überraschung zu erleben.

Dass Partner in Kanzleien mit Stundensätzen jenseits der 400 EUR arbeiten, ist auch bekannt.
Also besser vorher fragen und nicht zu stolz sein.

Bei Privaten sind Rechtsanwälte meiner Erfahrung nach viel zurückhaltender mit der Rechnungslegung.

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jack_candy (8.974 Kommentare)
am 07.11.2024 13:14

Gibt es nicht so etwas wie eine kostenlose Erstauskunft bei Rechtsanwälten?

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2good4U (20.235 Kommentare)
am 07.11.2024 07:44

Leider geht aus dem Artikel nicht hervor, welchen Umfang das Erstgespräch hatte.

Die meisten Kanzleien bieten kostenlose Erstgespräche an.
Wenn dieses Erstgespräch also nicht zumindest einen halben Tag gedauert hat, und dabei bereits eine Art Beratung stattgefunden hat, kann ich die Einschätzung als "gierig" durchaus nachvollziehen.

Als Geschäftsmann sollte man jedoch wissen, dass man immer vorher über die Kosten spricht.
Dann gibt es nachher keine bösen Überraschungen.
Natürlich stellt sich die Frage, ob ein Anwalt bzgl. Kosten nicht sogar eine Aufklärungspflicht hätte. Gerade da es üblich ist, dass Erstgespräche kostenlos sind.

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meisteral (13.171 Kommentare)
am 06.11.2024 21:55

Das ist gierig, außer das Erstgespräch ging über 8 Stunden.

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spoe (16.154 Kommentare)
am 07.11.2024 07:00

Klingt nicht billig, aber alles eine Frage der Vorbereitung (meistens nix), des Gesprächs und der späteren Recherche und Zusammenfassung.

Das hat offenbar jemand vorher nicht gefragt, wie und mit welchem Stundensatz eine Beratung abgerechnet wird.

Eine kurze und schnelle Erstberatung ist meistens kostenlos, aber da gibt es nachher auch nichts Detailliertes oder Verbindliches in Schriftform.

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angerba (2.414 Kommentare)
am 06.11.2024 21:48

Ein Anwalt, der was kann halt.......!?

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Ybbstaler (1.335 Kommentare)
am 06.11.2024 21:20

Es wird schirch gespielt. 1858 eur sind für ein (Erst-) Gespräch wohl deftig. Sowohl dass man darauf beharrt wenn es offensichtlich keinen Auftrag daraus ergibt, als auch hinterücks die schlechte Bewertung lassen mich aufatmen weder mit der offiziell als gierig bezeichneten Kanzlei, noch mit dem streitbaren Geschäftsmann zu tun zu haben. Wahrscheinlich hätte sich das alles mit einem klärenden Gespräch und einem angemessenen Honorar für das nicht fruchtbare Erstgespräch vermeiden lassen. Wien halt.

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spoe (16.154 Kommentare)
am 07.11.2024 07:03

Für ein kurzes Erstgespräch wird normalerweise gar nichts abgerechnet.
Aber das muss man sich vorher ausmachen, speziell wenn man selbst Unternehmer ist.

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Fa_wimmer (880 Kommentare)
am 07.11.2024 11:09

vielleicht hat er ja das aber wer würde ihm den glauben vor Gericht!! es gibt große Lügner

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jack_candy (8.974 Kommentare)
am 07.11.2024 13:16

Warum ist eine schlechte Bewertung auf Google nach diesen Erfahrungen des Kunden "hinterrücks"?
Die Bewertung kam ja nicht aus dem Nichts.

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Dahaetichwasdazuzusagen (7 Kommentare)
am 08.11.2024 11:08

Wer ein schlechte Bewertung abgibt wird jetzt neuerdings geklagt? Na serwas!
Wenn du schreibst war nicht zufrieden, fand die Dienstleistungen inkompetent und außerdem zu teuer mit ganz schlechtem Preis/Leistungverhältnis, dann klagt dich der Wirt, oder Handwerker oder....? Weit haben wir's gebracht.....eine Bewertung ist immer subjektiv und das muss erlaubt sein. Danke mal dem Richter. Der Bewertete hat ja die Möglichkeit darauf zu antworten. Vielleicht die Grundlage seiner Berechnung erklären. Dann würde ihm kein Klient abspringen denn jeder weiss, das es Querulanten gibt.
Dass der klagt, zeigt, dass er sich der vielleicht gerechten Bezichtigung klar ist.

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