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1.858 Euro für Erstgespräch: Anwaltskanzlei darf man "gierig" nennen

Von nachrichten.at/apa, 06. November 2024, 20:57 Uhr
Justiz Anwalt Gericht Prozess Justizia
(Symbolbild) Bild: colourbox.de

WIEN. Eine Wiener Anwaltskanzlei ist am Landesgericht für Strafsachen mit einer Klage wegen übler Nachrede und Kreditschädigung gegen einen Ex-Klienten abgeblitzt, der die Sozietät in einer Google-Rezension als "gierig" bezeichnet hatte.

Einzelrichter Stefan Romstorfer stufte die Bewertung als "grenzwertig", aber "noch zulässig" ein. Es sei ein "ausreichendes Tatsachensubstrat" vorhanden, auf dessen Basis die inkriminierte Bezeichnung "erlaubt sein muss", befand der Richter.

Rechnung statt Aufklärung

Der Beklagte - ein Geschäftsmann - hatte zur treuhändischen Abwicklung eines Immobilien-Geschäfts auf die Dienste der Kanzlei zurückgreifen wollen. Für ein Erstgespräch wurden ihm 1.858 Euro verrechnet, was dem Mann recht kostspielig erschien. "Er hätte sich eine Aufklärung erwartet, warum das so teuer ist", sagte der Rechtsvertreter des Mannes am Mittwochnachmittag im Grauen Haus. Stattdessen sei ihm eine Rechnung über fast 2.000 Euro ins Haus geflattert, die er zivilrechtlich bekämpfte, wobei er diesen Rechtsstreit verlor. "Als Reaktion darauf hat er das gegenständliche Posting verfasst", räumte der Verteidiger des Mannes ein und betonte, das Wort "gierig" sei in diesem Zusammenhang von der Meinungsäußerungsfreiheit und dem "Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit" gedeckt.

Anwalt kündigte Rechtsmittel an

Ein Rechtsanwalt der betroffenen Kanzlei widersprach dieser Ansicht entschieden. Die Google-Rezension stelle vielmehr eine "konkrete Gefährdung" dar, ein potenzieller Kunde sei unter Verweis auf die negative Bewertung bereits abgesprungen. Weitere könnten folgen. Die Kanzlei will daher die erstinstanzliche strafrechtliche Niederlage nicht hinnehmen. Ihr Vertreter kündigte gegen die Zurückweisung der Klage Rechtsmittel an, die – sollte die Beschwerde ausgeführt werden – das Oberlandesgericht (OLG) Wien behandeln müsste.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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meisteral (12.920 Kommentare)
vor einer Stunde

Das ist gierig, außer das Erstgespräch ging über 8 Stunden.

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angerba (2.240 Kommentare)
vor einer Stunde

Ein Anwalt, der was kann halt.......!?

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Ybbstaler (1.268 Kommentare)
vor 2 Stunden

Es wird schirch gespielt. 1858 eur sind für ein (Erst-) Gespräch wohl deftig. Sowohl dass man darauf beharrt wenn es offensichtlich keinen Auftrag daraus ergibt, als auch hinterücks die schlechte Bewertung lassen mich aufatmen weder mit der offiziell als gierig bezeichneten Kanzlei, noch mit dem streitbaren Geschäftsmann zu tun zu haben. Wahrscheinlich hätte sich das alles mit einem klärenden Gespräch und einem angemessenen Honorar für das nicht fruchtbare Erstgespräch vermeiden lassen. Wien halt.

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