"Falscher" Vater will Alimente zurück
WIEN. Ein Mann hat jahrelang Alimente für ein Kind bezahlt, das nicht seines war. Jetzt will er das Geld von der Mutter zurück.
Das Oberlandesgericht Linz (OLG) wies die Klage aber vorerst ab. Wie die "Presse" am Montag berichtete, lässt der Oberste Gerichtshof (OGH) den OLG nun aber noch einmal prüfen, ob die Frau den Mann tatsächlich bewusst falsch über seine Vaterschaft informiert hat.
Die Vorgeschichte: Die Frau hatte dem Mann erzählt, dass sie sich von ihrem Lebensgefährten getrennt habe. Es kam zum intimen Kontakt. Vier Tage danach hatte die Frau aber noch Sex mit ihrem Ex. Als die Frau von ihrer Schwangerschaft erfuhr, sagte sie dem neuen Mann in ihrem Leben, den sie später auch heiratete, er sei der Vater. Dass auch ihr Ex infrage kam, verschwieg sie. Nach Ende der Ehe stellte sich heraus, dass das inzwischen 13-jährige Kind nicht von dem Mann war.
Der "falsche" Vater forderte Kindesunterhalt (35.000 Euro) zurück. Die Frau habe ihn damals angelogen und vorsätzlich verschwiegen, dass sie zu ähnlicher Zeit mit zwei Männern Sex gehabt habe. Die Frau entgegnete, dieser habe sie nicht danach gefragt.
Das Landesgericht Salzburg entschied zugunsten des Mannes. Das Oberlandesgericht Linz (OLG) wies die Klage jedoch ab. Denn der Mann habe seine Vaterschaft nie angezweifelt, obwohl er gewusst habe, dass die Frau in einer Lebensgemeinschaft mit einem anderen war. Eine Frau sei nicht verpflichtet, von sich aus zu erklären, dass sie mit mehreren Männern in der fraglichen Zeit Sex hatte, meinte das OLG laut "Presse". Sogar wenn eine Mutter wisse, dass jemand anderer der Vater sei, mache sie das nicht schadenersatzpflichtig. Das wäre sie nur, wenn sie Fragen des von ihr als Vater bezeichneten Mannes nach anderen Sexualpartnern bewusst wahrheitswidrig beantwortet. Der Mann habe aber nicht gefragt.
Der OGH hielt nun dem Bericht zufolge fest, eine Frau sei zwar grundsätzlich nicht verpflichtet, einem möglichen Vater von sich aus zu sagen, dass sie auch mit anderen Personen verkehrt hat. Die einschlägige Judikatur dazu betraf aber Frauen, die wirklich geglaubt haben, der von ihnen als Vater bezeichnete Mann sei der Vater. Anderes gelte aber, wenn eine Frau wider besseres Wissen einen Mann über dessen Vaterschaft informiert. In diesem Fall müsse der betroffene Mann nicht nachfragen, ob er als Einziger dafür infrage kommt.
Nach den Feststellungen des Landesgerichts wusste die Mutter, wer der wirkliche Vater war. Sollte die Frau den Mann also bewusst falsch informiert haben, müsse sie den ausgelegten Unterhalt zurückzahlen, erklärten jetzt die Höchstrichter.
"Denn der Mann habe seine Vaterschaft nie angezweifelt, obwohl er gewusst habe, dass die Frau in einer Lebensgemeinschaft mit einem anderen war....."
Verehrter Herr Richter, denken Sie dass der Mann in einer noch jungen Beziehung in so einer Situation von der Mutter seines vermeintlichen Kindes eine beglaubigte Liste aller Sexualpartner verlangen müsste? Beziehungsende und aus, selbst wenn er tatsächlich der Papa ist.
Was für Menschen findet man in diesem Berufsstand? Ein Jurist verlangt solch weltfremde Dinge von einem vermeintlich werdenden Vater. Ein Anderer Jurist erklärt vor Gericht, sein Mandant, der einer Frau mit dem Messer in den Rücken gestochen hat, der Mandant hätte keine Tötungsabsicht gemacht.
Seltsame Menschen, diese Juristen!!!
Es ist eben wie wenn man sich mit einer Säge schneidet. Welcher Zahn hat als erstes geschnitten ? So dürfte es sich auch bei vielen Damen verhalten.
Möglicherweise argumentiert da Gericht ja mit "Fruchtgenuss". Immerhin durfte sich der Mann 13 Jahre lang als leiblicher Vater fühlen und Familie erleben.
War es Familienleben, wenn der Mann Unterhalt bezahlen mußte?
Hört sich für mich so an, als hätten sie getrennt gelebt.
Also jetzt mal anders,
ein guter Bekannter erfuhr nach 16 Jahren das er der Vater einer Tochter ist,
musste dann dem Exmann der Mutter die Alimete zurückzahlen und Alimente für seine "jetztige Tochter zahlen" . Aber wie überall geht es, wenn ich die Zeilen lese, nur ums Geld. Wie gehen alle Beteiligten damit um?
"Das Oberlandesgericht Linz (OLG) wies die Klage jedoch ab. Denn der Mann habe seine Vaterschaft nie angezweifelt, obwohl er gewusst habe, dass die Frau in einer Lebensgemeinschaft mit einem anderen war. Eine Frau sei nicht verpflichtet, von sich aus zu erklären, dass sie mit mehreren Männern in der fraglichen Zeit Sex hatte, meinte das OLG laut "Presse". Sogar wenn eine Mutter wisse, dass jemand anderer der Vater sei, mache sie das nicht schadenersatzpflichtig."
Wenn ich also jemandem Falschgeld andrehe, und der zweifelt nicht an dass es echtes Geld ist, dann kann er auch keinen Schadensersatz fordern wenn es auffliegt?
"Eine Frau sei nicht verpflichtet, von sich aus zu erklären, dass sie mit mehreren Männern in der fraglichen Zeit Sex hatte, meinte das OLG laut "Presse". Sogar wenn eine Mutter wisse, dass jemand anderer der Vater sei, mache sie das nicht schadenersatzpflichtig."
Was ist denn das bitte für eine Rechtsauffassung?!
Die Mutter bekommt ja so oder so Alimente. Entweder vom richtigen Vater oder vom "vermeintlichen" Vater. Einfach beim falschen zu kassieren weil´s bequemer ist oder weil da mehr zu holen ist kann doch nicht rechtens sein!
Es ist ja nicht so dass der "Vater" das Geld zurück will welches er während der Beziehung für das Kind eines anderen ausgegeben hat. Er will nur das zurück was ihm die Mutter nach der Trennung zu unrecht abgeknöpft hat.
Vielleicht sollte man zukünftig bei allen Alimentfeststellungen immer einen verpflichtenden Vaterschaftstest vorschreiben. Denn wenn der Vater dies von sich aus tut ist er auch wieder der Arsch.
"Sogar wenn eine Mutter wisse, dass jemand anderer der Vater sei, mache sie das nicht schadenersatzpflichtig." ......... wenn sie nach der trennung aber vom nichtvater alimente kassiert (warum auch immer) sollte sie sehr wohl deswegen belangt werden können.wie wärs mit staat entschädigt und versucht beim richtigen vater einzufordern., der staat springt ja sowieso ein wenn ein vater nicht zahlen kann
Sehe ich genau so. Kann ja nicht sein dass man bewusst beim Falschen kassiert weil der vielleicht besser verdient und man mehr rausholen kann.
Das Kinderwohl ist dadurch ja nicht gefährdet, da wie du geschrieben hast notfalls der Staat einspringt.
war da doch auch so ein Fall vor ein paar Jahren in Steyr ?
da ging es sogar um mehreren Kinder so ich mich erinnere. oder ?
Diese Fälle gib's überall nicht nur im Steyr,
In ieder Schulklasse sitzt mindestens ein Kuckuckskind!
olles Schlaumpn
von LOEWENFAN (1.806 Kommentare)
vor 3 Stunden
richtig, falls nicht bekannt muss die Mutter mögliche Kandidaten nennen,
gibt's einen Treffer kannst den Klagen aber die Frage ist dann ob er Zahlungsfähig ist sonst guckst in die Röhre, die Mutter kannst nicht belangen
gut analysiert...👍👍😜
möglicherweise wusste " des luada " dass der ex nicht zahlungsfähig ist /war und sie NIEMALS Alimente erhalten wird.
und wieder ein Kind dass unter solchen Umständen ein lebenlang leiden wird.
hätt i di ,so hätt i di ...
im Artikel :
Nach den Feststellungen des Landesgerichts wusste die Mutter, wer der wirkliche Vater war. Sollte die Frau den Mann also bewusst falsch informiert haben, müsse sie den ausgelegten Unterhalt zurückzahlen, erklärten jetzt die Höchstrichter.
klingt vernünftig . oder ?
Ich finde die Frau sollte dem Mann so oder so das Geld zurückerstatten, da er einfach nicht der Vater ist.
Sie kann es ja beim richtigen Vater nachfordern.
Notfalls springt sowieso der Staat ein. Aber wie kommt ein Mann dazu für das Kind eines anderen zu zahlen?
Einer der Betroffenen ist der 53-jährige Albert S., der sich viele Jahre als Vater von vier Kindern glaubte. Nach der Trennung von seiner Lebensgefährtin hat er vor fünf Jahren erfahren, dass kein einziges Kind sein eigenes ist. Zur psychischen Entwurzelung kam einige DNA-Tests später noch der Kampf ums Geld: "Meine Ex hat mich jahrelang belogen und betrogen", erzählt er. Die Zahlungen für die Kinder fordert er zurück. "Scheinväter suchen nach Gerechtigkeit", erklärt Marchetti, auch wenn es die nicht geben könne: "Sie wollen aber zumindest den Unterhalt zurück."
Krass!!! Der Arme Mann! Der tut einen nur Leid! 😱
Würd mich interessieren wie die ganze Angelegenheit überhaupt aufgekommen ist.
vonZEUSCHNERJOACHIM (95 Kommentare)
vor 27 Minuten
Würd mich interessieren wie die ganze Angelegenheit überhaupt aufgekommen ist.
hast den Artikel nicht gelesen ?
Nach der Trennung hat es sicherlich Problemen wegen Unterhaltzahlungen ... etc.. gegeben und dann wurde wahrscheinlich ein DNA Test gemacht …
zwischen den Zeilen lesen hilft 😉😉
@PEPONE! 1.) Sind wir nicht per Du,kapiert? 2.)Mit Ihrer Ansicht "sicherlich" und "wahrscheinlich" kann ich leider nichts anfangen 3.) Probleme mit Unterhaltszahlern sind ja keine Seltenheit, selten ist jedoch die Veranlassung eines DNA-Abgleichs, für den Voraussetzungen gelten. 4.) Auf Ihren Expertentipp "zwischen den Zeilen" zu lesen vezichte ich wegen Aussichtslosigkeit. 5.) Sie sind wohl ein besonderes Exemplar in der Schlaumeierlandschaft. Schönen Abend.
Die Fakten sprechen dafür daß der Mann betrogen wurde:
Die Frau hatte dem Mann erzählt, dass sie sich von ihrem Lebensgefährten getrennt habe. Es kam zum intimen Kontakt. Vier Tage danach hatte die Frau aber noch Sex mit ihrem Ex.
Wie kann man behaupten, daß man sich von seinem Lebensgefährten getrennt hat, wenn man danach mit ihm noch Sex hat ???
Lösung:
Ein Formblatt "hiermit erkläre ich .... " - der Holden nach Überbringung der Frohbotschaft zur Unterschrift gereicht - könnte die Situation ein für alle Mal klären.
Ob so oder so.
Die Frau hat eben jenen Mann angegeben, von dem sie dachte, dass er regelmäßig Alimente zahlen wird. Ob sie bei mehreren gleichen Sex-Partner selber wusste, wer der Vater sein könnte ist fraglich. Ein Mann, der sich nicht sicher ist, kann ja einen DNA-Vergleich verlangen. Das kostet zwar etwas, ist aber sicher viel billiger als jahrelang Alimente zu zahlen. Dafür braucht man aber nicht 13 Jahre.
Kann es lesen? „Nach Ende der Ehe stellte sich heraus, dass das inzwischen 13-jährige Kind nicht von dem Mann war.“
Wenn man in einer Ehe ein Kind groß zieht zahlt man für gewöhnlich keine Alimente!
Dass du nix verstehst, war klar.
"Wenn man in einer Ehe ein Kind groß zieht zahlt man für gewöhnlich keine Alimente!"
Und hat auch in der Regel keinen Grund einen Vaterschaftstest zu machen. Wer sagt schon zu seiner Ehefrau "du Schatz, lass uns doch einen Vaterschaftstest machen".
Wieder eine Beweis, wie kaputt unser Rechtssystem eigentlich ist. Da wäre dringend eine Reform nötig, sonst kommen noch viele zum Handkuss. Die Richter müßte man eigentlich suspendieren.
das hieße ja, Mann müsste bei jeder Schwangerschaft fragen, obe er eh der Vater sei...sprich ob sie eh keinen anderen geschnaxelt hat....
No viel Spaß! Des fragst mal, wenn die Holde die Frohbotschaft verkündet.
Kann sein, dass Mann dann von vornherein vom Partner zum Alimentenzahler wird.
Manchmal san richter ziemlich weltfremd.....
Fakt ist, sie hat auf Alimente, die dem Kind vom leiblichen Vater zustehen, verzichtet (oder heimlich bekommen????) und den falschen Vater so um eine Summe geschädigt.
wo gibts da ein Rechtsproblem?
Selbst wenn sie das nicht gewusst hat....Unwissen schützt vor Strafe / Rückzahlung nicht
EINSPRUCH!!! Richter sind nicht manchmal, sondern meist ziemlich weltfremd!
Müsste da nicht der richtige Vater den Falschen entschädigen?
richtig, falls nicht bekannt muss die Mutter mögliche Kandidaten nennen,
gibt's einen Treffer kannst den Klagen aber die Frage ist dann ob er Zahlungsfähig ist sonst guckst in die Röhre, die Mutter kannst nicht belangen
*räusper*
Also ICH habe meinen Mann damals auch nicht gefragt, ob er mit seiner Ex noch Sex hat (ich wusste gar nicht, als ich ihn kennen lernte, dass er mit einer anderen liiert war = hatte keine Ahnung, dass ich ihn einer anderen Frau so quasi "ausgespannt" hatte)
Und als ich es dann erfuhr, da habe ich auch - logischerweise - nicht gefragt, ob er mit ihr noch ins Bett geht.
Ist doch normal, dass man, wenn man eine neue Beziehung eingeht, mit dem / der Ex keinen Sex mehr hat? Also wozu nach fragen. Seltsame Verteidigungsstrategie.
Ich halte auf jeden Fall dem Mann den Daumen, dass er zu seinem Recht kommt.
Die Kleine tut mir allerdings leid, die "Tochter".
"Die Kleine tut mir allerdings leid, die "Tochter"."
Kommt auf die Situation drauf an. Ich war mit 13 heilfroh dass sich meine Eltern haben scheiden lassen.
ich glaube "VJEVERICA" meint hier nicht unbedingt die Scheidung, sondern dass die Kleine jetzt erfährt, dass eigentlich wer ganz anders Ihr Vater ist....
ich hoffe dass die Frau zahlen wird, hier gibt es einfach zu oft falschen "Schutz" für die Damenwelt (meiner Meinung nach)
trifft dann ja doch wieder auch die Tochter, weil Mutter weniger hat....
eigentlich müsste die Kohle vom leibl. Vater kommen, der ja 13 Jahre nix bezahlt hat.
Aber ich weiss ned, wie lang rückwirkend der da zahlen müsst.
Was mich mehr interessieren würd:
Ist der "falsche "Vater jetzt nach 13 Jahren selber draufgekommen , hat sie ihm das gesagt oder hat er sicherheitshalber einen Gentest machen lassen, umselber keine Alimente zahlen zu müssen.
Bei 3.) hätt ich wenig Mitleid mit ihm....
„Bei 3.) hätt ich wenig Mitleid mit ihm....“ --- das denken viele und verlangen von Richtern mehr Gerechtigkeit.
Eichkatzerl, aber wieviele Sexualpartner der Mann auch gehabt haben mag, er hat Sie nicht mehr als ein Jahrzehnt für ein Kind zahlen lassen.
Ist Ihnen dieser Unterscheid schon bewusst, obwohl Sie eine Frau sind?