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Österreichischer Erfolg gegen DAZN vor Gericht
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) konnte einen weiteren Erfolg gegen den britischen Streaminganbieter DAZN vor Gericht einfahren.
Nach dem Handelsgericht Wien erklärte nun auch das Oberlandesgericht (OLG) alle 15 angefochtenen Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für gesetzeswidrig, wie der VKI am Mittwoch mitteilte. Dabei ging es demnach unter anderem um unbeschränkte Preiserhöhungen ohne nachvollziehbare Parameter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Solange man ein Sonderkündigungsrecht hat, sehe ich kein Problem bei individuellen Preiserhöhungen über einem definierten Indexwert.
Letztendlich muss der Anbieter auch die Kosten gewisser variierender oder extra Leistungen (Liga Übertragung, spezielle Serien etc.) auch irgendwie umlegen. Ein gesetzlicher Zwang würde doch die unternehmerischen Entscheidungen und das Leistungsangebot eingrenzen, wenn man gesetzlich durch irgendeinen Index begrenzt.
Das Leistungsangebot ist anders als bei Mieten nicht annähernd konstant.
Pacta sunt servanda