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Verkauf von Cannabisblüten künftig nur mehr in Trafiken

Von nachrichten.at/apa, 31. Jänner 2025, 11:36 Uhr
Cannabis Drogen
Cannabis Bild: cbx

WIEN. Rauchbare Hanfblüten mit niedrigem THC-Gehalt dürfen künftig nur mehr in Trafiken verkauft werden und sind ab sofort tabaksteuerpflichtig.

Das ist das Resultat einer Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), über das "Standard" und "Presse" in ihren Freitagsausgaben berichten. Experten rechnen demnach mit Mehreinnahmen für den Staat im zweistelligen Millionenbereich. Für viele Hanfshops könnte die Entscheidung weitreichende Folgen haben.

Cannabis- oder Hanfblüten mit einem sehr niedrigen THC-Gehalt - weniger als 0,3 Prozent - gelten nicht als Suchtmittel und dürfen gehandelt, besessen und für den Konsum verwendet werden. Beliebt ist unter Konsumentinnen und Konsumenten insbesondere der beruhigende Wirkstoff CBD, der für hohe Absätze sorgt. Wie der VwGH nun festhielt, fallen getrocknete Hanfblüten als rauchbare Produkte in den Anwendungsbereich des Tabakmonopolgesetzes. Der Verkauf ist daher nur mehr in Tabaktrafiken erlaubt, außerdem gilt für sie künftig ein Steuersatz von 34 Prozent.

Hintergrund der Erkenntnis ist die Beschwerde eines Vorarlberger Hanfshops beim Bundesfinanzgericht. Das Unternehmen hatte getrocknete Blüten in größeren Mengen aus der Schweiz importiert, woraufhin das Zollamt Österreich/Zollstelle Feldkirch ihm dafür knapp 30.000 Euro an Tabaksteuer vorschrieb. Sein Argument: Das eingeführte Produkt sei gar kein Tabak. Darauf kommt es allerdings nicht an, wie das Gericht festhielt: Das Tabaksteuergesetz erfasse auch rauchbare Produkte, die teilweise oder ganz aus anderen Stoffen als Tabak bestehen. Das Bundesfinanzgericht ließ eine Revision an den VwGH zu, dieser bestätigte aber letztlich dessen Ansicht.

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Einnahmen für den Staat wohl im zweistelligen Millionenbereich

Das Erkenntnis des Höchstgerichts ist ab sofort umzusetzen, wie das Finanzministerium der APA bestätigte. Schätzungen, wie hoch die Zusatzeinnahmen für den Staat ausfallen könnten, gab das Ministerium vorerst nicht ab. Laut "Standard" ist mit bis zu 15 Millionen Euro zu rechnen, die "Presse" schreibt unter Verweis auf Angaben eines Steuerrechtsexperten von einem "mittleren zweistelligen" Millionenbetrag.

Für Hanfshops dürfte der Spruch gravierende wirtschaftliche Einschnitte bedeuten, machen etwa CBD-Produkte doch teilweise einen hohen Teil ihres Umsatzes aus. Hannes Hofer, Chef der Monopolverwaltung, schätzt das Marktvolumen rund um legalen rauchbaren Hanf laut "Standard" auf rund 50 Millionen Euro.

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