Deutsches Gericht schränkt BND bei Überwachung ein
KARLSRUHE. Trotz der wachsenden Gefahr internationaler Cyberangriffe gehen die bisherigen Befugnisse des deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND) bei der Überwachung etwa von Telefonaten nach einer Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts zu weit.
Regeln zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten bei der heimlichen strategischen Inland-Ausland-Fernmeldeüberwachung im Bereich Cybergefahren würden das Fernmeldegeheimnis verletzen und seien teils verfassungswidrig.
Das Gesetz muss in mehreren Punkten bis Ende 2026 nachgebessert werden. Betroffen ist Telekommunikation zwischen Menschen im Inland und Menschen im Ausland. Bis ein neues Gesetz in Kraft tritt, gelten Vorgaben des Ersten Senats in Karlsruhe für die bestehenden Regelungen.
Unter anderem müssen Daten aus rein inländischen Telekommunikationsverkehren ausgesondert werden.