Grenzen zu den Nachbarn: Öffnung mit Verwirrung

WIEN/LAIBACH/BERLIN. Die Nachbarstaaten Österreichs öffnen schrittweise ihre Grenzen – offenbar nicht immer voll abgestimmt.
Gestern erließ Slowenien eine Verordnung, wonach Coronavirus-Einreisebeschränkungen für EU-Bürger aufgehoben wurden. Damit können künftig auch Österreicher wieder ohne Auflagen ins Land einreisen. Geöffnet werden sämtliche Grenzen zu den Nachbarländern, auch zu Italien, Ungarn und Kroatien. Ebenfalls geöffnet wird der Eisenbahnübergang in Spielfeld.
Doch für die Rückreise gelten die Erleichterungen offenbar nicht. Die österreichischen Einreisebeschränkungen bleiben aufrecht. Laut Innenministerium gelte noch bis 31. Mai das Erfordernis eines negativen Coronatests, der nicht älter als vier Tage ist, ansonsten 14 Tage lang Selbstquarantäne in Österreich. Ausnahmen gebe es für den Berufsverkehr, den Pendlerverkehr, berücksichtigungswürdige familiäre Gründe sowie für Versorgung von Tieren. Ob die Grenze zu Slowenien bis zum Sommer ganz geöffnet wird? Es gibt zwei Ansätze: Einer, dass es Grenzabbau brauche und die Leute etwa nach Kroatien ans Meer fahren können. Andererseits, dass der heimische Tourismus gefördert werden soll. Die politischen Abwägungen in Österreich laufen.
Die Grenzen zu Deutschland, Schweiz und Liechtenstein sollen, wie berichtet, mit 15. Juni vollständig geöffnet werden. Deutschland will künftig nur noch Einreisende in 14-tägige Quarantäne stecken, die aus Ländern mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vorangegangenen sieben Tagen gekommen sind.
Gespräche mit Deutschland
Die derzeit unterschiedliche Praxis bei grenzüberschreitenden Familienbesuchen zwischen Deutschland und Österreich löst bei vielen Menschen Verwirrung aus. Deutschland definierte: Das Besuchen oder Abholen minderjähriger Kinder oder von Ehegatten ist erlaubt, der Besuch von Partnern, Großeltern oder anderen Verwandten nicht. In Österreich nennt das Innenministerium "besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis, welche bei der Kontrolle glaubhaft zu machen sind". Laut Information des Gesundheitsministeriums versteht man darunter z. B. Besuche von Familienangehörigen bei Krankheit oder eigener Kinder im Rahmen von Obsorgepflichten, ein Besuch des Lebenspartners, zudem Anlässe wie Taufe, Geburtstag, Begräbnis oder Hochzeit.
Man sei derzeit noch in Detailabstimmungen mit den deutschen Nachbarn, sagte Kanzler Sebastian Kurz (VP) bei der Landeshauptleute-Konferenz am Freitag in Linz. Was Familien betrifft, gebe es regional schon gute Lösungen. "Wo das noch nicht der Fall ist, versuchen wir diese zu schaffen."
Aber grundsätzlich habe sich aktuell an den Corona-Bestimmungen nichts geändert. Demnach dürfen nur Berufspendler, Angehörige medizinischer Berufe, EU-Bürger auf der Durchreise und Familienangehörige in dringenden Fällen die deutsche Grenze passieren. Grenzübertritte bloß aus Lust und Laune, etwa zum Einkaufen, sind bis 15. Juni weiter nicht möglich, auch wenn es seit Freitag, wie berichtet, nur noch stichprobenartige Kontrollen gibt und kleinere, zuvor komplett geschlossene Grenzübergänge nun wieder offen sind.
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Bevor ich eine Reise ins Ausland antrete so werde ich mich genau erkundigen was für welche Reisebestimmungen für die Aus.- u. Einreise bestehen und das erklärt mir alles.
Ich müsste schon längst nach Landshut, aber ich warte bis alles geklärt ist - mir ist mein Leben wichtiger als eine Reise wo ich mich auch anstecken kann.
Mein Leben steht an erster Stelle und die Reisegenehmigungen müssten wieder alle korrekt sein und somit ist der Virus aber auch nicht weg, dann erst werde ich abklären ob ich reise ...
Wo liegt dann das Problem?
Nur motschgern beseitigt die Reiseprobleme auch nicht und den Virus sowieso nicht.
Wieder mal Verarsche.
Grenzübergänge zu Deutschland werden geöffnet.
Fakt ist:
Ja von deutscher Seite, von österreichischer nicht.
Man kann zwar ungehindert rüber, bei der Rückfahrt aber kann es schwere Probleme geben.
Ich kann diese Flaschen und kranken Typen in Wien nicht mehr hören samt ihren gekauften Jubelmedien.