Großbritannien: Was sich bei der Einreise 2025 ändert
LONDON / WIEN. Seit fünf Jahren ist Großbritannien nicht mehr Mitglied der EU. Ein Visum brauchen Besucherinnen und Besucher weiterhin nicht, dafür aber eine Einreisegenehmigung.
Seit 1. Jänner 2021 regelt das Handels- und Kooperationsabkommen die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich. Für EU-Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wer einen Urlaub unter sechs Monaten auf der Insel plant, braucht dafür kein Visum. Es reicht ein gültiger Reisepass.
"Electronic Travel Authorisation"
Ab 2. April 2025 brauchen Einreisende allerdings eine sogenannte "ETA" ("Electronic Travel Authorisation"). Die Genehmigung ist vergleichbar mit der deutlich bekannteren "ESTA", die es für die Einreise in die USA braucht. Sie kann online beantragt werden. Im Normalfall wird die "ETA" innerhalb weniger Minuten erteilt. Britische Behörden raten, sie so früh wie möglich, mindestens aber drei Tage vor Reiseantritt anzufordern. Ab 5. März 2025 ist das online möglich.
Was weiterhin gilt
Abseits der neuen Einreisegenehmigung bleiben die seit dem Brexit bestehenden Regelungen bestehen. Mit dem Ausstieg aus dem Staatenverbund bestehen für EU-Staatsangehörige auch die üblichen Privilegien nicht mehr. Stattdessen gilt ein punktebasiertes Einwanderungsmodell.
Arbeiten
Wer in einem britischen Unternehmen arbeiten oder sich selbständig machen will, braucht dafür grundsätzlich ein Visum. Das gilt auch für Praktika, unabhängig von ihrer Dauer. Einzelne Ausnahmen gelten etwa für EU-Bürger, die sich für Meetings, Konferenzen oder akademische Recherche im Vereinigten Königreich aufhalten. Vorausgesetzt, die Dauer liegt unter sechs Monaten.
Wohnen
Visumspflicht besteht auch für jene EU-Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz auf den Inselstaat verlegen möchten. Zum Beispiel, um dort zu arbeiten, studieren oder der Familie nachzureisen.
Studieren
Bis zu sechs Monate können EU-Bürger ohne ein Visum in Großbritannien studieren. Wie für alle Einreisende gilt auch für sie ab April 2025 lediglich die ETA-Pflicht. Für ein Studium, das länger als ein halbes Jahr dauert, wird wiederum ein Visum benötigt.
- Näheres zu den Einreisebestimmungen für EU-Bürger lesen Sie hier.