Verfassungsgerichtshof hebt Sterbehilfe-Verbot auf
WIEN. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Freitag seine Entscheidung verkündet, dass das Verbot der Sterbehilfe verfassungswidrig ist.
Der Verfassungsgerichtshof hat auf Antrag mehrerer Betroffener, darunter zweier Schwerkranker, jene Bestimmung aufgehoben, die die Hilfeleistung zum Selbstmord unter Strafe stellt. Die Wortfolge "oder ihm dazu Hilfe leistet" in Paragraf 78 des Strafgesetzbuches ist verfassungswidrig. Sie verstößt gegen das Recht auf Selbstbestimmung, weil dieser Tatbestand jede Art der Hilfeleistung unter allen Umständen verbietet.
Tötung auf Verlangen bleibt dagegen weiterhin strafbar. Die Tür zur Sterbehilfe ist damit nun auch in Österreich einen Spalt offen.
Es sei verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten, befand der VfGH. Er leitete seine Entscheidung aus dem Recht des Einzelnen auf freie Selbstbestimmung ab. "Dieses Recht auf freie Selbstbestimmung umfasst das Recht auf die Gestaltung des Lebens ebenso wie das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben. Das Recht auf freie Selbstbestimmung umfasst auch das Recht des Sterbewilligen, die Hilfe eines dazu bereiten Dritten in Anspruch zu nehmen. Das Verbot der Selbsttötung mit Hilfe eines Dritten kann einen besonders intensiven Eingriff in das Recht des Einzelnen auf freie Selbstbestimmung darstellen. Beruht die Entscheidung zur Selbsttötung auf der freien Selbstbestimmung des Betroffenen, so ist dies vom Gesetzgeber zu respektieren", befand der VfGH.
In welchem Ausmaß Beihilfe zum Selbstmord künftig erlaubt sein wird - ob es nur möglich sein wird, einen Sterbewilligen zu einem Sterbehilfeverein in die Schweiz zu fahren oder ihm auch Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen - ist noch völlig offen. Der Gesetzgeber ist nun gefordert, entsprechende Regelungen und Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch zu schaffen. Dafür hat die Politik ein Jahr Zeit, denn die Aufhebung der Beihilfe zum Selbstmord tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
Zur freien Selbstbestimmung gehöre die Entscheidung, wie man sein Leben gestalte, so der VfGH-Präsident. "Ebenso gehört dazu aber auch die Entscheidung des Einzelnen, ob und aus welchen Gründen er sein Leben in Würde beenden will. All dies hängt von den Überzeugungen und Vorstellungen jedes Einzelnen ab und liegt in seiner Autonomie." Und: "Das Recht auf freie Selbstbestimmung umfasst auch das Recht des Suizidwilligen, die Hilfe eines (dazu bereiten) Dritten in Anspruch zu nehmen."
Video: ORF-Beitrag zum Thema:
Edtstadler kritisierte Entscheidung
ÖVP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler zeigte sich in einer ersten Reaktion überrascht bis ablehnend. "Mit dem Erkenntnis zur Sterbehilfe weicht der VfGH von seiner eigenen Rechtsprechung ab, wonach ein Verbot der aktiven Sterbehilfe im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers liegt. Insbesondere der Schutz der Älteren und der Schutz des Rechtes auf Leben sind zentrale Grundwerte unserer Politik. Diese Werte spiegeln sich auch in unseren Handlungen wieder und waren zentral in der bisherigen Bewältigung der Corona-Pandemie in Österreich. Das Leben ist das höchste Gut und genießt aus gutem Grund verfassungsrechtlich höchsten Schutz. Wir werden auch weiterhin dafür sorgen, dass niemand den Wert seines Lebens infrage stellen muss. Daher müssen wir nun prüfen, welche gesetzlichen Schutzmaßnahmen notwendig sind."
Maurer zeigt sich zurückhaltend
Auch Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer reagierte sehr zurückhaltend. "Die Folgen der Entscheidung des VfGH zum Thema Beihilfe zum Suizid bedürfen einer umfassenden Prüfung. Im Wissen darum, dass das Thema Sterbehilfe gerade auch angesichts Österreichs Geschichte besonders sensibel ist, braucht es aus grüner Sicht eine breite Einbindung von Expertinnen und Experten und der Zivilgesellschaft. Wesentlich wird jedenfalls der weitere Ausbau der Angebote im Bereich der Palliativversorgung und Hospizbetreuung sein", so Maurer.
Verbot der aktiven Sterbehilfe nicht aufgehoben
Nicht aufgehoben wird das Verbot der aktiven Sterbehilfe, also das Verbot der "Tötung auf Verlangen". Dies zwar auch aus formalen Gründen: Hätten die Verfassungsrichter diese Bestimmung (Par. 77 Strafgesetzbuch) gekippt, dann müsste Sterbehilfe als Mord verfolgt werden. Dies hätte eine deutlich höhere Strafdrohung als bisher (sechs Monate bis fünf Jahre) zur Folge. Allerdings betonte Grabenwarter auch, dass die Gründe für die Aufhebung des Verbots der Mitwirkung am Selbstmord nicht ohne Weiteres auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Verbots der "Tötung auf Verlangen" übertragbar seien.
Der Verfassungsgerichtshof übersehe nicht, dass die freie Selbstbestimmung auch durch vielfältige soziale und ökonomische Umstände beeinflusst wird. Dementsprechend habe der Gesetzgeber zur Verhinderung von Missbrauch Maßnahmen vorzusehen, damit die betroffene Person ihre Entscheidung zur Selbsttötung nicht unter dem Einfluss Dritter fasst, so die Höchstrichter.
Alle Diskussionen über Eingriffe in das Leben,
von der Schwangerschaft, über ärztliche Behandlungen, bis zum Sterben,
können endlos geführt werden,
ohne daß es zu einem allgemein gültigen Ergebnis kommt.
Der VfGH hat eine ev. Sterbehilfe lediglich straffrei gestellt,
ohne zu werten, ob sie gut oder schlecht ist,
er hat sie weder befürwortet noch abgelehnt,
er hat sie lediglich straffrei gestellt.
Die Entscheidung wird also auch in Zukunft eine individuell persönliche sein!
Aber Gott sei Dank frei von strafrechtlichen Konsequenzen.
Die Helfer stehen immer bereit.
Willst du erben muss er sterben.
Wie sollte man aber den Ärzten verbieten ihre zweifelhaften Versuche einzustellen um den unheilbar Kranken einfach sterben zu lassen,
den Göttern in Weiß wird da viel zu viel Macht gegeben und sie spielen sich da zu sehr auf !!!
Mit einer Patientenverfügung.
Eine fatale Fehlentscheidung! Dem Missbrauch sind Tür und Tor geöffnet!
Nein.
Das Urteil ist vollkommen ok. Escist unzumutbar die Sterbehilfe zu verweigern.
Kommt drauf an, wie hoch die Erbschaft ist ...... Das ist die Realität! Die Menschen sind nicht alle edel und gut!
Gut so, man sollte diesen Menschen die Würde, selber über ihr Ableben zu entscheiden, zurückgeben und nicht mit aller Gewalt am Leben zu halten !
"Alles fließt" - alles verändert sich im Laufe der Zeit! Auch die Einstellung zu Leben und Tod. War vor X Jahren der Selbstmord noch strafbar, hat ein Verzweifelter, der am Suizid scheiterte, erhält nun keine Bestrafung mehr. Die Tötung auf Verlangen (§77 StGB) und die Mitwirkung, "indem Hilfe geleistet wird" am Selbstmord (§78 StGB) blieb strafbar. Nun erklärte der VfGH den 2.en Tatbestand des §78 StGB = "Hilfe leisten" als verfassungswidrig, er muss also binnen Jahresfrist beseitigt werden. Unser VfGH folgte mit seinem Spruch einem westeuropäischen Trend, siehe DEU, SWE, CH, Benelux. Der (öst.) Gesetzgeber hat eine neue gesetzliche Regelung zur "Sterbehilfe" auszuarbeiten und zu beschließen.
Was mich interessiert: In welcher Norm unserer Verfassungsdokumente ist das Recht "Zur freien Selbstbestimmung, wie man sein Leben gestalte ...umfasst auch das Recht des Sterbewilligen, die Hilfe eines dazu bereiten Dritten in Anspruch zu nehmen" konkret formuliert? In DEU ist dies der Art. 2 GG
Menschen, die glauben, sich mit der Maske oder der Impfung den Tod zu holen, befürworten die Euthanasie, weil man "respektieren" muss, wenn einer sterben will.
Ich sage nur, sie wissen nicht, was sie tun. Nicht einmal was Respekt ist.
Das ist eine gute Nachricht.
#s gibt immer noch Nazis.
dich.
Aktive und kontrollierte Sterbehilfe unterliegt im Normalfall strengen Regeln. Man sollte sich zuerst erkundigen bevor man die Klappe aufreißt.
Lesen bildet: http://www.dignitas.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=22&Itemid=5&lang=de
Ansprechendes Hochglanzfirmenprospekt. Sterben ist doch was Schönes, nicht wahr? Im Yemen sterben Erwachsene und Kinder, weil sie verhungern, keine Medikamente haben, unbehandelte Covidinfektionen lassen Menschen elend ersticken.
Wo bleibt da die Würde? Österreich schaut tatenlos zu.
Die Faschisten haben sich durchgesetzt.
Nein, in einer Reihe von europäischen Ländern fällt das Verbot.
Solange ein Dritter nicht zur Hilfe verpflichtet oder dazu bedrängt wird, sondern von sich aus diese Hilfe zum Suizid zu leisten bereit ist, ist das aus persönlichkeitsrechtlichen Belangen wohl anzuerkennen. Auch wenn Suizid und Beihilfe dazu noch so schwer begreifbar sind.
Die Begründung mit dem Recht auf Selbstbestimmung finde ich im Zusammenhang mit dem Sterben interessant.
Wie ist das mit der Selbstbestimmung im Bogen von der Zeugung bis zum Sterben?
Eines ist schon klar:
Einen Menschen vom Diesseits ins Jenseits zu befördern,
ist immer Mord !
Egal ob man es verschleiernd
Sterbehilfe, Hinrichtung, Abtreibung oder Krieg nennt.
Aber natürlich kann ein Staat das Alles
unter bestimmten Voraussetzungen straffrei stellen,
ja sogar befürworten.
Aber Das ist ein zu weites Feld,
würde Fontane sagen.
Sehr geehrte Komission von "Würdevoll Leben"!
Ich vermute, die Sterbehilfe hätte den Selbstmord von Ludwig Hirsch verhindert! Die "Sterbehilfe" gibt Sicherheit, weil man etwas entgegen geht, was man noch nicht kennt und wenn die Schmerzen so arg werden, diese Hilfe bekommen zu können!
Durch die Ablehnung der Sterbehilfe, braucht ein Selbstmörder noch die Kraft um sich aus dem Fenster zu stürzen oder welche Kraftanstrengungen dafür noch notwendig sind.
Diese Kraft würde noch für ein längeres Leben zur Verfügung stehen und das Leben sogar verlängern! Der Salzburger Schauspieler Fux musste sogar noch die Reise in die Schweiz auf sich nehmen, er hätte in der Heimat sicher noch einige Monate länger leben können. Die Menschen, welche die Sterbehilfe wünschen, müssen zur Zeit diese Kraft zur Reise in die Schweiz noch einkalkulieren! Anbei noch meine Kommentare in den OÖNachrichten zu diesem Thema, die ebenso veröffentlicht werden dürfen! DANKE lieber VfGH für diese Entscheidung im Jahr 20!
Die moderne Schmerztherapie leistet enorm viel und kann sehr starke Schmerzen erträglich machen. Der Mangel liegt daran, dass es zu wenig gut ausgebildete Schmerztherapeuten gibt. Die Angst ist verständlich, jedoch habe ich schon einige Patienten erlebt, die einen Sterbewunsch geäußert haben, entweder aus Angst vor den Schmerzen oder anhand von den Schmerzen. Nachdem diese in eine palliative Versorgungsstruktur kamen, war die Angst vor den Schmerzen so minimiert dass der Sterbewunsch nicht mehr geäußert wurde bzw. wurden die Schmerzen effektiv gelindert, so dass der Sterbewunsch ebenfalls nicht mehr vorhanden war. Diese Menschen konnten noch unterschiedlich lange leben, durften noch Emotionen erleben! Dies ist meine persönliche Sichtweise!
Meine Zustimmung dafür, ich habe jetzt eine lockere Zunge, aber wenn der Zeitpunkt gekommen ist, werde ich mit Sicherheit noch um einen Strohhalm bitten, wo ich mich noch anhalten möchte. Es geht um diese Möglichkeit, in letzter Not nach Hilfe bitten zu können. Es geht daher um die Verlängerung, weil ich meinen Lebenskampf mit dieser "Sicherheit" daher auch noch gewinnen werde und die Fahrt in die Schweiz damit nicht mehr notwendig wird. Es war doch wirklich peinlich, wenn wir die Schweiz zum Ableben brauchen und wir nicht in der Heimat sterben dürfen. Ein befreundeter Arzt sagte mir auch, dass er beobachten konnte, wie Gläubig die Menschen im Angesicht des Todes werden, die sonst eher über den Glauben gelästert haben. Ich hatte einen Traum im Weltall und erlebte den Schritt der gemacht werden muss, links die wunderschöne Erdkugel, rechts nur Leere und schwarze Dunkelheit. Ich wurde aufgefordert, in die Leere zu steigen und ich konnte meine Hand von der Silber Haltestange nicht lösen.
Der Herrgott gibt das Leben und nimmt es! Und wenn jemand, so schrecklich es ist, schwer krank ist, haben wir die modernste Schmerz Medizin!
Es ist in meinen Augen immer noch Mord, oder Suizid, diese Sterbehilfe!
Einen schwerkranken lieben Menschen zu begleiten, bis er dieses irdische Leben verläßt, hilft sehr viel, die Trauer, den Verlust dieses Menschen zu ertragen!
War selber Krankenpflegerinn, und finde dieses Gesetz schrecklich, und von diesen Höchstrichtern........auf zu heben.....mir fehlen Worte😪😪
Hörens mir doch mit Ihrem Herrgott auf! Ich habe genug Menschen gesehen, die elendiglich zugrunde gegangen sind und ich möchte nicht wissen, wenn Sie z. B. an ALS erkranken, wieviel Ihnen dann Ihr Gott noch wert ist.
Staat und Kirchen haben KEIN RECHT, über mich und mein Leben zu bestimmen.
Bei beiden zählt sowieso nur Geld - die Menschen selbst sind beiden immer egal.
Jeder Mensch hat aber auch ein Recht zu sterben wenn er es wünscht. Ich hoffe nur ich komme nie in so eine Situation.
Nein, der bloße Wunsch genügt nicht.
Endlich eine positive Nachricht!
wieder ein stück freiheit mehr...
Freiheit ist eine Illusion! Sicherheit nur ein Gefühl! Würde ein haltloses Konstrukt!
Ich kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen! Anstatt die Palliativmedizin auszubauen und diese auch ambulant noch besser anzubieten wird diese Entscheidung getroffen!
Ich bin ehrlich gesagt entsetzt, es werden zwei Grundrechte gegeneinander aufgewogen: das Recht auf Leben und das Recht auf Freiheit, obwohl ich das Recht auf Leben höher einschätze der VGH leider nicht
Es gibt Menschen die sterben wollen. Das ist zu respektieren.
Daher therapieren wir keine Depressionen mehr, kommt ein 18 jähriger und äußert einen Sterbewunsch aufgrund einer behandelbaren Erkrankung dann ist dies sein Wunsch oder doch ein Symptom seiner Erkrankung?
Sie wissen genau, dass es Schwachsinn ist, den Sie da schreiben. Aber bitte.
Nein anhand ihrer Argumentation nicht, es ist doch die Frage was ist der freie Wille, ist dieser durch die Symptome beeinflusst oder ist es ein Symptom?
@alpinisti danke für die einzigen, sinnvollen Kommentare.
Wer sagt denn, dass ein Wachkomapatient sterben will, oder dass der in der Krise Sterbewillige nicht später wieder Lebensfreude findet? Wir sind blind für die Zukunft.
Jene Wachkomapatienten, die doch aufgewacht sind, haben immer erzählt, dass sie nie sterben wollten, sondern immer den anderen Menschen irgendwie mitteilen, dass sie sehr viel mitbekommen, sich aber nicht äußern können!
Menschenleben verliert in der neuen Normalität offensichtlich an Wert. Der RKI Chef Wieler (Tierarzt) rechnet ebenfalls mit Todesfällen bei der Impfung:
https://youtu.be/-rc-fQOU3G4
... wenn alle durchgeimpft sind, dann werden bestimmt alle Nebenwirkungen protokolliert sein.
Bigottes Gesudere ausgerechnet von Ihnen, dem Coronatote sche..ßegal sind.
Typen wie Sie sollten besser nicht zum Thema Sterbehilfe schreiben.
Das ist nur konsequent.
Durch die Coronamaßnahmen sind und werden noch viel mehr Menschen in den Wahnsinn, in die Verzweiflung und in den Tod getrieben werden.
Um auch daraus wieder ein Geschäft zu machen, ändert man nun auch hier die Gesetze so, dass ab jetzt Personen, die ihrem Leben ein Ende machen wollen - und jeder hat ein Recht dazu, in Zukunft von Werbungen und Keilern von "hochseriösen" Sterbeinstituten seriös geködert werden können, nach dem Motto, 1 + 1 Todesspritze gratis, nimm deinen Freund/in gleich mit.
Wohin das führt, hat man in Belgien gesehen, va psychisch labile Personen / schwerst suizidal, wurden regelrecht von solchen Instituten geködert, und von denen "umgebracht", die Hinterbliebenen durften dann die Sachen dort abholen.
Sterbehilfe ja, jedem sei es unbenommen, aber gleichzeitig müsste man Regeln zum Selbstschutz von psychisch labilen Personen einziehen, nur soweit denken diese Beamten wieder nicht, oder sogar gewollt ...?
soll heißen, der Wunsch zu sterben, muss aus freien Stücken geschehen (durch welche Gründe auch immer, schwere Krankheit etc.)
und diejenigen, die nicht aus freien Stücken entscheiden können, weil sie psychisch labil oder angeschlagen sind, müssen geschützt werden, vor geldgierigen Todesinstituten die dann psychisch labilen ein Sterbepacket zum halben Preis andrehen werden, bei Onlineabschluss gleich nochmal 10% Extra Rabatt; so entsteht wieder ein neuer Wirtschaftszweig, und das ist widerwärtig und abscheulich
""Durch die Coronamaßnahmen sind und werden noch viel mehr Menschen in den Wahnsinn, in die Verzweiflung und in den Tod getrieben werden. """
Was ist den das für ein Unsinn! Wir haben eine bedrohliche Pandemie und die Maßnahmen könnten wesentlich schärfer sein, es gibt weniger Insolvenzen als sonst und der Staat nimmt seine soziale Verantwortung so intensiv wahr wie schon lange nicht mehr, wo sind die vielen Verzweifelten? Die meisten wissen, es ist ein Jammern auf sehr hohem Niveau, wir in Österreich leben privilegiert.
Der Wohlstand macht anscheinend unleidlich, träge und denkfaul. Aus Mangel an Gefahren werden Wattestäbchen zur überdimensionalen Bedrohung von außen hochstilisiert, geht ja nicht testen, euch wird ins Hirn gestochen und dann gehört ihr auf ewig dem irgendwem.
Ein Teil der Bevölkerung hat sichtlich den Verstand verloren, da hast du schon Recht.
denn
Liebe Oma!
Fuer heuer haben wir uns eine ganz besondere Weihnachtsueberaschung ausgedacht.
Wir schenken dir eine Giftspritze und feiern gemeinsam am heiligen Abend eine Oma Abschiedsparty.
Selten so gelacht 😒
Klar muss man das planen. Lieber Herr Doktor, bitte erst am 1. des Monats ins Jenseits befördern, dann bekommen wir die Rente noch.
Oder man will auf Urlaub fahren und "die " Sache noch erledigen.
https://www.stiftung-patientenschutz.de/uploads/docs/stellungnahmen/17.pdf
Nach einer Hochrechnung für Europa nach Legalisierung der Sterbehilfe muss mit 24000 unfreiwilligen Euthanasierten gerechnet werden.
Mit Missbrauch ist zu rechnen, ganz nüchtern betrachtet.
Sehr gut. Endlich.
"Ist Euthanasie Sterbehilfe?
Euthanasie ist nicht „Sterbehilfe“, sondern absichtliche Tötung. Kein auch noch so barmherziges Motiv, etwa wie „unnötiges“ oder „unsinniges“ Leiden ersparen, kann die lebensvernichtende Absicht des Euthanasiepraktikers veredeln. Die Verwendung des Wortes „Sterbehilfe“ für vorsätzliche Tötung enthüllt das materialistisch-hedonistische Menschenbild der Euthanasiebefürworter."
https://www.imabe.org/imabeinfos/assistierter-suizid-und-euthanasie-aus-ethischer-sicht
Die bigotten Schwarzen sind natürlich gleich wieder dagegen. Bitte ein Gebet im Parliament.