Die Bundesliga bestrafte Blau-Weiß Linz
Linz. Blau-Weiß Linz bekam einen Strafzettel: Der Aufsteiger wurde vom Senat 5 mit einer Geldbuße von 20.000 Euro belegt, 5000 Euro davon bedingt.
Es geht um einen Verstoß das „Third Party Ownership“: Seit 2015 ist die Beteiligung Dritter an den Transferrechten verboten. Im Herbst 2022 wurde ein Spielervertrag abgeschlossen worden, der dagegen verstoßen haben soll, obwohl er von einer Anwaltskanzlei als einwandfrei bewerteten worden war. Es war eine der ersten Amtshandlungen von Geschäftsführer Christoph Peschek nach seinem Antritt, diese Vereinbarung wieder aufzulösen. Zahlungen an Dritte haben nie stattgefunden.
Das Verfahren war mit der Erteilung der Lizenz für die neue Saison eröffnet worden. Der Senat 5 sanktionierte nun den „Verstoß gegen die Lizenzbestimmung 4.4.1.4“, wie die Bundesliga mitteilte – sowie den Fristverzug bei der Vorlage von weiteren Unterlagen.
Blau-Weiß Linz kann gegen die Entscheidung innerhalb von acht Tagen Protest einlegen.
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