Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Besser die Finger von gefälschter Markenware lassen

BEZAHLTE ANZEIGE
Bild: colourbox.de

Der Urlaub ist die entspannendste Zeit des Jahres, in der man auch nicht unbedingt sparen will. Deshalb greift man schneller einmal zur Geldbörse bei einem vermeintlich günstigen Luxusartikel, den man immer schon haben wollte.

Wie wir alle wissen, sind in vielen Urlaubsländern nachgemachte Luxusartikel günstig zu kriegen. Doch Vorsicht ist angebracht! Denn spätestens bei der Einreise könnten am Zoll Schwierigkeiten entstehen, wenn versucht wird, nachgemachte Waren einzuführen. Es kann zur Beschlagnahmung der Waren kommen, aber es drohen auch Verwaltungsstrafen und sogar Schadenersatzzahlungen.

Auch wenn man einer Vernichtung der Waren zustimmt, sind damit unter Umständen nicht alle Schwierigkeiten beseitigt. Denn es steht immer noch der Vorwurf im Raum, durch die Einfuhr der Ware in die so genannten Rechte des geistigen Eigentums eingegriffen zu haben. Das heißt nicht mehr und nicht weniger, als dass der Rechteinhaber Sie außergerichtlich und gerichtlich verfolgen kann.

Die entscheidende Frage ist, ob Sie wussten oder ob es leicht zu erkennen war, dass es sich um Fälschungen oder unerlaubte Kopien handelt. Dann kann der Rechteinhaber Schadenersatz verlangen. Die unerlaubte Einfuhr könnte aber auch das Interesse der Finanzbehörden wecken. Schlimmstenfalls können Verwaltungsstrafen von bis zu einer Höhe von 15.000 Euro drohen. Deshalb: besser Finger weg von gefälschter Markenware.

Generell noch eine Anmerkung zur Einfuhr von Waren. Zum persönlichen Gebrauch bzw. Verbrauch oder als Geschenk bestimmte Artikel können im persönlichen Reisegebäck bis zu einem Wert von 300 Euro je Reisender und 430 Euro je Flugreisender (generell 150 Euro für Reisende unter 15 Jahren) eingeführt werden.

Zitat Obmann: „Nachgemachte Markenware darf nicht in den EU-Raum eingeführt werden.“