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Dieselaffäre: Ex-Volkswagen-Chef Winterkorn wirft Richter Befangenheit vor

Von nachrichten.at/apa, 23. Dezember 2024, 13:23 Uhr
GERMANY-COURT-VOLKSWAGEN-TRIAL-POLLUTION
Martin Winterkorn (2.v.r.) im September mit seinen Anwälten vor Gericht in Braunschweig. Bild: APA/AFP/RONNY HARTMANN

BRAUNSCHWEIG. Dem 77-Jährigen wird unter anderem gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen.

Der frühere VW-Konzernchef Martin Winterkorn lehnt in seinem Strafverfahren zur Dieselaffäre in Deutschland den Richter als befangen ab. Das Vertrauen Winterkorns in die Unvoreingenommenheit des Vorsitzenden Richters sei durch dessen Verhalten zerstört, heißt es in einem Schreiben der Verteidigung an das Landgericht Braunschweig, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Die Anwälte des 77-Jährigen stören sich daran, dass der Prozess für Februar 2025 neu angesetzt worden sei, bevor eine gerichtlich angeordnete Begutachtung des Gesundheitszustandes von Winterkorn stattgefunden habe. Das Landgericht hatte vergangenen Mittwochnachmittag per Pressemitteilung informiert, dass ein Neustart des Verfahrens mit 89 Terminen für den 4. Februar geplant sei.

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Mit dem Befangenheitsantrag steht vor dem Prozess erneut ein dickes Fragezeichen. Dem 77-Jährigen werden in dem Verfahren vor der deutschen Wirtschaftsstrafkammer gewerbsmäßiger Betrug, Marktmanipulation und uneidliche Falschaussage vorgeworfen. Er hatte aber sämtliche Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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5  Kommentare
5  Kommentare
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Juni2013 (12.258 Kommentare)
am 24.12.2024 14:48

Na, Herr Winterkorn, wie hätten Sie es denn gern?

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transalp (11.954 Kommentare)
am 23.12.2024 15:26

JaJa, ein Ex-VW-Chef und Millionär kann sich eben Spitzen Anwälte leisten. Und davon sogar mehrere.
Fakt.
Kann es sein, dass diese jetzt in der Trickkiste herum graben, um vielleicht sowas aufzutischen???
Was kommt als nächstes?

Da kann man wirklich nur hoffen, dass auch die Staatsanwaltschaft mit den besten der besten Anwälte aufmarschiert.
Einfach nur, um das Gleichgewicht zu halten!!
Logisch, oder?

Ein beschuldigter "mittelmäßiger Angestellter" würde vermutlich NIE mit solchen Argumenten durchkommen!
Widerlich.

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DieterLehner923 (34 Kommentare)
am 24.12.2024 06:55

Dabei kann man nichts dazu fügen. Ich hoffe die Anklage kann dem Wiedersehen. Diese Leistungsträger haben einen Anteil an der Wirtschaftliche Situation.

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Kopfnuss (12.056 Kommentare)
am 24.12.2024 10:42

Bis jetzt mussten nur seine "Untergebenen" dafür rechtlich büßen.

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fai1 (6.689 Kommentare)
am 24.12.2024 14:56

dafür muss man kein Millionär sein.

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