"Ruinöse Zusatzkosten" im Nachhinein: Jetzt ziehen die Spengler vor Gericht
WIEN. Bei vielen Spenglern herrscht weiter großer Ärger, weil sie ins Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) einbezogen worden sind.
So entstehen ihnen kurzfristig, noch heuer, Zusatzkosten in Millionenhöhe. Auch wenn diese durch Nachverhandlungen zwischen Wirtschaftskammer und Baugewerkschaft abgeschwächt wurden, wird der Rechtsweg beschritten und ein Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht, so die Ankündigung der IG Spengler gegenüber der APA.
Denn der IG Spengler reichen die Erleichterungen, die die Arbeitgebervertreter (WKÖ) und Arbeitnehmervertreter in der Baugewerkschaft verhandelt haben, keineswegs, auch wenn etwa Ratenzahlungen ermöglicht wurden. Die IG ist auch von zuletzt 140 auf nunmehr 240 Betriebe angewachsen. Und diese "Wut-Spengler" üben weiterhin harsche Kritik an ihrer Spartenvertretung in der WKÖ. Die IG beklagt zudem ein "Chaos" rund um die Einmeldung bei der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK).
Zahlungen trotz Nachverhandlungen "ruinös"
"Wenn wir die Nachzahlungen für die Forderung aus Vordienstzeiten pro Mitarbeiter und Jahr nach der neuen Berechnung hochrechnen, kommen wir auf ein Körberlgeld für die BUAK von in Summe rund 22,4 Millionen Euro", kritisiert IG Spengler-Initiator und -Sprecher Alois Perwein gegenüber der APA. Ohne Nachverhandlungen wären es etwa 45 Mio. Euro gewesen. "Die Mitarbeiter werden von diesen Nachzahlungen nicht profitieren, das Geld verbleibt in der BUAK", sagt Perwein. Freilich wird der BUAK-Topf grundsätzlich auch für die Zukunft gefüllt, etwa um Urlaubs- und Abfertigungsansprüche der Beschäftigten abzudecken.
Nachverhandelt wurde eine Reduktion des Prozentsatzes für den Nachkauf der sechsten Urlaubswoche (von 5,3 auf 2,75 Prozent). Bei den Pensionierungen wurde der Prozentsatz gesenkt. Ratenzahlungen sind nun auch möglich. Der Verwaltungsgerichtshof hatte 2023 bestätigt, dass das Dacheindecken mit vorgefertigten Metallplatten ins BUAG einzubeziehen sei. Darauf verweist auch die WKÖ. Heuer im Sommer kam es dann gesetzlich zur Einbeziehung der Spengler ins BUAG, wo die Dachdecker schon einbezogen sind.
Bei Alois Perweins gleichnamigem Spenglerbetrieb sinken die durch die seit 1. August 2024 geltende Gesetzesnovelle entstehenden Zusatzkosten zwar deutlich. Diese sind seiner Ansicht nach aber weiterhin "ruinös": Statt 248.230,84 Euro sollen nun immer noch 125.797,72 Euro eingezahlt werden, zürnt Perwein. Die entsprechende Berechnung liegt der APA vor.
IG Spengler fordert BUAG-Novelle und zieht vor VfGH
"Ohne den Aufschrei wären die Spitzenfunktionäre der Wirtschaftskammer untätig geblieben", kritisiert Perwein die sozialpartnerschaftliche Unternehmensvertretung. "Die Nachzahlungen für die Spengler sind mit der neuen Regelung zwar weniger ruinös, aber immer noch ruinös und durch nichts gerechtfertigt." Die BUAK hole sich auf Kosten gesunder Spenglerbetriebe ein Körberlgeld in Millionenhöhe.
"Halbherzige Nachverhandlungen von WKÖ und BUAK im Hinterzimmer" seien inakzeptabel, so Perwein. "Da eine saubere politische Lösung und damit die Sanierung der in Teilen nicht verfassungskonformen BUAG-Novelle im Parlament verweigert wird, werden wir mit einem Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof den Rechtsweg beschreiten", sagt IG Spengler-Initiator und Sprecher Perwein.
Baukrise sorgt für sinkende Beschäftigten-Zahl im BUAK-System
Laut dem von der IG Spengler auch mit einem Gutachten beauftragten Verfassungsjuristen Daniel Ennöckl wurde vom Verwaltungsgerichtshof weder eine überzeugende Rechtfertigung für die generelle Einbeziehung der Spenglerbetriebe in das BUAG geliefert, noch wurde begründet, warum die Erweiterung des Geltungsbereichs des BUAG auch noch rückwirkend erfolgt. Das Argument, den Aufwand von Einzelprüfungen der Betriebe zu vermeiden, sei keine Rechtfertigung, die Firmen mit erheblichen Nachzahlungen für zurückliegende Zeiten zu belasten.
2024 waren im Durchschnitt 135.912 Beschäftigte in den BUAK-Branchen tätig, zeigen BUAK-Daten, die der APA vorliegen. 2023 waren es noch 144.325 und im Jahr davor 149.880. Grund dafür ist die eingebrochene Baukonjunktur.
Diese Ungleichbehandlungen sollten ohnehin vollständig beseitigt werden. Für alle. Also komplett weg mit der BUAK!
Man muss dann eben höhere und ehrliche Stundensätze kalkulieren, und wenn es alle in der selben Branche gleich betrifft, dann ist es auch fair und müsste funktionieren. Momentan zahlen alle anderen den Winterurlaub einige Branchen (Schlechtwetterentschädigungen, den ersatzweisen Anspruch auf Winterfeiertagsvergütung und das Überbrückungsgeld etc.).
Ich bin sicher, dass sich bei komplettem Wegfall plötzlich doch einige sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten für die Mitarbeiter finden lassen. Kreativität und Flexibilität werden momentan wenig gefordert, das Gegenteil wird sogar gefördert!
Rückwirkend geht nicht, schließlich war der Mehraufwand nicht einkalkulierbar. Ansonsten gehören am Bau Tätige schlichtweg in die Buak.
Alle in die BUAK, das reduziert ganz einfach die Produktivität und Kreativität.
Als könne man im Winter oder bei Regen keine Mitarbeiter anders beschäftigen.